Touristen als Mangel / Zu viel Trubel in einem Mietshaus darf nicht sein (FOTO)
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(ots) -
In Großstädten werden immer häufiger Wohnungen in Mietshäusern an
Feriengäste vermietet. Das bringt wegen der kurzen Aufenthaltsdauer
der Urlauber erhebliche Unruhe mit sich. Die übrigen, "regulären",
Bewohner des Hauses müssen sich das nach Auskunft des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS nicht bieten lassen. (Landgericht Berlin,
Aktenzeichen 67 S 203/16)
Der Fall: Wer im Urlaub ist, der bleibt gerne länger auf und
feiert dann vielleicht auch in der Nacht ein wenig. Das verträgt sich
nicht gut mit den Interessen von dauerhaft dort wohnenden Menschen,
die morgens in die Arbeit müssen. Außerdem kann eine Vermietung an
Touristen noch zu anderen Störungen führen: Die Betroffenen klingeln
versehentlich an der falschen Wohnungstüre, sie reisen zu
ungewöhnlichen Zeiten an, rollen ihre Koffer über die Flure und
fühlen sich eventuell auch der Hausordnung nicht so verpflichtet. Ein
Mieter in Berlin wollte sich das nicht gefallen lassen.
Das Urteil: Die Richter entschieden, dass ein Vermieter seinen
Dauermietern gegenüber zur Beseitigung eines solchen Mangels
verpflichtet ist. Das gelte auch dann, wenn ein gewerblicher
Zwischenmieter diese Zimmervermittlung an Touristen betreibt. Schon
alleine, wenn in einem Gebäudeteil viele Wohnungen zu diesem Zweck
vermietet werden, dann spricht der Beweis des ersten Anscheins für
Lärmimmissionen, die über das übliche Maß hinausgehen.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Datum: 30.01.2017 - 08:00 Uhr
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