Thomas Filor über eine Mieterin, die nicht mehr auf dem Balkon rauchen darf
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Amtsgericht Lichtenberg entscheidet: Mieterin erhält Verbot, nachts auf dem Balkon zu rauchen
Unterdessen einigten sich die Berliner Mieterin und ihr Vermieter auf einen Vergleich. Darin wurde festgelegt, dass die Mieterin zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht auf dem Balkon rauchen darf. Im Falle der Missachtung des Verbots droht ihr nun eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sogar sechs Monaten Haft. „Ähnliche Fälle hat es schon in der jüngeren Vergangenheit gegeben“, betont Thomas Filor und weist auf den Fall Friedhelm Adolfs aus Düsseldorf hin: Die Wohnung des 78-jährigen Kettenrauchers wurde nämlich nach 40 Jahren fristlos gekündigt. Begründung: Adolf hätte seine Nachbarn innerhalb des Mehrfamilienhauses mit seinem Zigarettenrauch unzumutbar belastet. „Hier ging es vor allem um den Vorwurf, er hätte seine Wohnung kaum gelüftet und der gesamte Qualm sei ins Treppenhaus gezogen und hätte die Gesundheit der Mitmenschen durch Passivrauchen gefährdet“, erklärt Thomas Filor den Fall. Schließlich war die Entscheidung aber rechtswidrig und der 78-Jährige bekam vor dem Obersten Landgericht recht.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 31.01.2017 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 31.01.2017
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