Westfalen-Blatt: WESTFALEN-BLATT: Kein einziger Gefährder im Zuständigkeitsbereich des BKA
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des BKA-Gesetzes, die die Voraussetzung für elektronische Fußfesseln
ohne eine vorherige Verurteilung schafft, läuft ins Leere. Nach
Informationen des WESTFALEN-BLATTS (Donnerstagsausgabe) gibt es
derzeit in Deutschland keinen einzigen Gefährder, der in die
Zuständigkeit des Bundeskriminalamts fällt. Alle bekannten Gefährder
unterlägen der Zuständigkeit des Bundeslandes, in dem sie gemeldet
seien, hieß es in Sicherheitskreisen. Das geänderte Gesetz hätte es
deshalb auch nicht ermöglicht, den Berlin-Attentäter Anis Amri mit
einer Fußfessel zu überwachen. Die Landespolizeigesetze sehen bisher
noch keine elektronischen Fußfesseln vor.
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Datum: 01.02.2017 - 17:27 Uhr
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