Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vermieter darf Hundehaltung nicht verbieten
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Warum ein Vermieter die Hundehaltung nicht von vornherein verbieten darf
In dem vor dem Landgericht Köln entschiedenen Fall ging es um eine spezifische Klausel im Mietvertrag, welche die Zustimmung der Vermieterin hinsichtlich Tierhaltung verlangte. Die Klausel betraf demnach Hunde, Katzen, Mäuse, Kaninchen, Frettchen oder Schweine, ausgenommen waren hingegen Kanarienvögel, Wellensittiche, Schildkröten oder Fische. Die betroffene Mieterin wurde auf diese Klausel sogar schon bei der Besichtigung hingewiesen. Im Nachhinein entschied sich die Mieterin dann, einen Hund bei sich aufzunehmen, woraufhin die Vermieterin gegen sie klagte – die Klage war erfolglos. Des Weiteren sei die Klausel unpräzise formuliert und es sei unklar, ob die Chance einer Genehmigung für die Hundehaltung überhaupt besteht. „Fakt ist an dieser Stelle auch, dass die Mieterin nicht verpflichtet ist, die Anschaffung eines Hundes mit ihrer Vermieterin zu teilen, da sie schlussendlich eh für alle Schäden haftet“, erläutert Thomas Filor abschließend. Zudem sei die Wohnung der entsprechenden Mieterin groß genug für ein Tier.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/
Datum: 06.02.2017 - 13:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Bau & Immobilien
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Freigabedatum: 06.02.2017
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