Weser-Kurier:Über das neue Böhmermann-Urteil schreibt Joerg Helge Wagner im "Weser-Kurier" (Bremen) vom 11. Februar 2017:
ID: 1455231
Auseinandersetzung Erdogan/Böhmermann noch eine weitere Runde. Geht
es wirklich noch um höchste Güter wie Menschenwürde,
Persönlichkeitsrechte, Freiheit der Meinung und der Kunst? Nähmen
diese Werte Schaden, wenn man das Urteil einfach akzeptieren würde
und auf eine weitere Veröffentlichung der obszönsten Passagen von
Böhmermanns Versen verzichten müsste? Würde so ein orientalischer
Machthaber, der sich zunehmend wie ein Despot verhält, von deutschen
Richtern aufgewertet? Böhmermanns Anwalt und der Deutsche
Journalistenverband erwecken den Eindruck, als drohe nun die Satire
im finsteren Kerker der Zensur zu verschmachten. Dabei ist der
strafrechtliche Teil der Auseinandersetzung längst beendet, zugunsten
Böhmermanns: Das Verfahren wurde eingestellt. Und Erdogan hat sich
auch zivilrechtlich nicht durchgesetzt: Das von ihm geforderte
Totalverbot des Schmähgedichts wurde abgelehnt. Gerade Journalisten
sollten nicht nach schrankenloser Meinungsfreiheit rufen: Wie will
man künftig gegen Schlammschlachten in Wahlkämpfen anschreiben oder
gegen die Verbreitung von Hass und Lügen bei Facebook? Es reicht doch
völlig, wenn man ein Staatsoberhaupt weiterhin "sackdoof, feige und
verklemmt" nennen darf - man muss ihm nicht noch Sex mit Kindern und
Tieren unterstellen. Selbst in Reimform wird das nicht zum
schützenswerten Kunstwerk. Böhmermanns bleibendes Verdienst betrifft
ironischerweise das Strafrecht: Majestätsbeleidigung ist in
Deutschland dank seiner Provokation ab 2018 endlich Geschichte.
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Datum: 10.02.2017 - 21:37 Uhr
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