Weiß/Winkelmeier-Becker: Mehr Schutz von Arbeitnehmereinkommen im Insolvenzfall

Weiß/Winkelmeier-Becker: Mehr Schutz von Arbeitnehmereinkommen im Insolvenzfall

ID: 1457767
(ots) - Bundestag beschließt Reform der Insolvenzanfechtung

Der Deutsche Bundestag hat nach langen Verhandlungen eine Reform
des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz werden
unter anderem Arbeitseinkommen künftig vor Rückforderungen im
Insolvenzfall geschützt. Dazu erklären der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, und
die Stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe und
rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

Peter Weiß: "Das Gesetz ist ein großer Wurf für Arbeitnehmer,
deren Betriebe in ein Insolvenzverfahren geraten.

Die Gesetzesänderung beendet einen geradezu widersinnigen
rechtlichen Zustand, für den es in der Gesellschaft keinerlei
Verständnis oder Akzeptanz gibt. Ausgerechnet die Bereitschaft von
Arbeitnehmern, sich mit ihrer Arbeitsleistung für den Fortbestand des
möglicherweise kriselnden Betriebes einzusetzen, konnte sich für
diese bislang negativ auswirken. War der Lohn verspätet ausgezahlt
worden, so konnte dieser nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs im Insolvenzverfahren nachträglich zurückgefordert
werden. Der Arbeitnehmer hätte aufgrund der verspäteten Lohnzahlung
doch davon ausgehen können, dass der Betrieb in Schwierigkeiten ist,
so die Argumentation. Es hätte ihm also freigestanden, seine
Arbeitsleitung in Konsequenz dessen nicht mehr zu erbringen. Wir
sorgen nun dafür, dass solche Rückforderungen in Zukunft nicht mehr
erfolgreich sein werden."

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Zugunsten der Arbeitnehmer
verändern wir verschiedene Stellschrauben im Insolvenzrecht. Zum
einen ist künftig praktisch ausgeschlossen, dass ein
Insolvenzverwalter Rückforderungen von Löhnen auf eine sogenannte
Vorsatzanfechtung stützt, die bisher im Extremfall bis zu zehn Jahre


zurückreichen kann. Zum anderen stellen wir klar, dass
Arbeitseinkommen auch bei verspäteter Zahlung in der Regel als
Bargeschäft eingeordnet wird und damit dem Zugriff im
Insolvenzverfahren entzogen ist.

Bei der gesamten Reform war uns als Union wichtig, dass das
Insolvenzrecht als wirksames Instrument zur Sanierung von Unternehmen
und zur Sicherung von Arbeitsplätzen erhalten bleibt. Wir haben uns
vehement dafür eingesetzt, dass es nicht zu Privilegien für den
Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger kommt. Wenn man
solchen Forderungen nachkäme, würde es häufig keine reelle Chance für
eine Sanierung geben und es bliebe nur die Zerschlagung des
Unternehmens. Ein solches Szenario konnten wir glücklicherweise
verhindern."



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Datum: 17.02.2017 - 10:41 Uhr
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