Regierung vertreibt Hartz IV-Beziehende aus ihren Wohnungen
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Regierung vertreibt Hartz IV-Beziehende aus ihren Wohnungen
Das Gericht hatte das Land Berlin zu Schadenersatz in Höhe von 13 Millionen Euro verurteilt. Es folgte damit der Auffassung der Bundesregierung, dass das Berlin gesetzwidrig handle, wenn es ALG II-Beziehenden einen Verbleib in der eigenen Wohnung für mehr als ein halbes Jahr ermögliche. Die Konsequenz ist, dass das Land Berlin seine Ausführungsvorschriften zu Lasten der Betroffenen ändern muss.
"Nicht Berlin sondern der Bund ist nun am Zug", ergänzt vor diesem Hintergrund die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion, Katrin Kunert. "Es müssen bundesweit Standards für die Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung garantiert werden, die ein menschenwürdiges Wohnen auch für ALG II-Beziehende sichern. Dem hat sich die Bundesregierung bisher verweigert. Konkrete Vorschläge dazu hat DIE LINKE bereits in der letzten Wahlperiode vorgelegt."
F.d.R. Christian Posselt
Pressesprecher
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Datum: 16.12.2009 - 00:35 Uhr
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