Gemeinsame Pressemeldung von BUND, DNR, DUH und NABU / Umweltverbände fordern rasche Verabschiedung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes / Verbände: Völkerrecht darf nicht nur selektiv ernst genommen werden
ID: 1460540
Umweltdachverband DNR haben an die Vorsitzenden der
Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU appelliert, den Entwurf des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes im Deutschen Bundestag unverzüglich zu
verabschieden. Das Gesetz regelt den Zugang zu Gericht in
Umweltangelegenheiten für anerkannte Umweltverbände. Es muss
novelliert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland
völkerrechtliche und europarechtliche Verpflichtungen nicht
rechtskonform in deutsches Recht umgesetzt hat. "Auch für
internationale Umweltvorschriften gilt: 'Pacta sunt servanda' -
europarechtliche und völkerrechtliche Verpflichtungen müssen in
nationales Recht umgesetzt werden", sagte DNR-Präsident Kai Niebert.
Aus Sicht der Verbände bleibe der vorliegende Gesetzentwurf immer
noch hinter den europa- und völkerrechtlichen Anforderungen zurück
und lasse damit weitere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof
erwarten. Der Gesetzgebungsprozess müsse jetzt aber endlich
abgeschlossen werden. Der Entwurf sei verhandelt, mit dem Bundesrat
wurden strittige Punkte geklärt. "Es wäre politisch und
rechtsstaatlich ein verheerendes Signal, wenn im größten
EU-Mitgliedstaat Völkerrecht nur selektiv ernst genommen würde",
sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND).
Der Europäische Gerichtshof billige der Aarhus-Konvention als
verbindliche Grundlage europarechtlicher Umweltvorschriften einen
hohen Stellenwert zu. Dies werde auch im jüngsten Urteil des EuGH vom
8.11.2016 deutlich, welches in der Sache die Richtigkeit der von den
Umweltverbänden im Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Eingaben
unterstreiche. "Die Entscheidung zeigt, dass effektiver Rechtsschutz
Verstöße gegen Umweltvorschriften wirksam verhindern und damit das
Risiko unwirksamer Genehmigungen und verlängerter Verfahren
reduzieren kann", so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Die derzeitige Rechtslage in der Anwendung von
Verbandsklagerechten im Umweltbereich ist von großer Unsicherheit
geprägt, die in unvollständig umgesetzten internationalen Regelungen
begründet ist. Diese Unsicherheit treffe alle gesellschaftlichen
Akteure, also Umweltverbände genauso wie Vorhabenträger und die
Wirtschaft. "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags müssen schnell
für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sorgen, damit Umwelt- und
Naturschutzverbände handlungsfähig bleiben", forderte
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.
Pressekontakt:
Florian Schöne, Deutscher Naturschutzring (DNR), Tel. 030-6781775-99
Cornelia Nicklas, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Tel. 030-2400867-18
Magnus Wessel, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
Tel. 030-27586-495
Till Hopf, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Tel. 030-284984-1618
DUH-Pressestelle
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030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 24.02.2017 - 11:59 Uhr
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