Es stinkt zum Himmel: Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft gefährdet die Artenvielfalt
ID: 1463061
Artenschutzes eine Nachbesserung des Düngerechts - Beschluss des
Bundestages bietet keine ausreichende Lösung im
EU-Vertragsverletzungsverfahren
Jedes Jahr steigt die Zahl der gefährdeten Arten an. So ist in
Deutschland mittlerweile über die Hälfte der heimischen
Wildbienenarten in ihrem Bestand bedroht. Neben dem Landschafts- und
Klimawandel treibt vor allem die intensive Landwirtschaft den Verlust
der biologischen Vielfalt an und gefährdet den Bestand vieler
Bienenarten. Anlässlich des Tages des Artenschutzes am 3. März
fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Nachbesserungen der
Düngeverordnung. Denn diese trägt in ihrer jetzigen Form noch nicht
ausreichend dazu bei, die schädlichen Nährstoffbelastungen aus der
Landwirtschaft zu begrenzen.
Die hohen Nährstoffbelastungen aus der Landwirtschaft, überwiegend
durch die Stickstoffverbindungen Nitrat und Ammoniak, führen zum
Verlust der biologischen Vielfalt sowie zu gesundheitlichen und
volkswirtschaftlichen Schäden. Pflanzenarten, die an nährstoffarme
Standorte gebunden sind, verlieren ihren Lebensraum und Wildbienen
dadurch ihre unverzichtbaren Nahrungsquellen.
Die Bundesregierung wollte mit ihrer Nationalen
Biodiversitätsstrategie bereits 2010 eine Trendwende beim
Artenverlust erreichen, doch von diesem Ziel ist Deutschland immer
noch weit entfernt. Dabei ist eine große Vielfalt an Tier- und
Pflanzenarten eine wesentliche Voraussetzung für einen
leistungsfähigen Naturhaushalt und die Lebensgrundlagen des Menschen.
"Nicht nur das Artensterben, sondern auch mit Nitrat belastete
Gewässer sowie vergiftete Böden sind besorgniserregende Alarmsignale.
Die Bundesregierung nimmt sie nicht ernst genug. Der
Stickstoffüberschuss aus der intensiven Landwirtschaft muss
schnellstmöglich reduziert werden", sagt Sascha Müller-Kraenner,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Dass die Lage ernst ist, betont auch die Europäische Kommission.
Sie reichte im Oktober 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Klage gegen die Bundesrepublik wegen mangelnder Umsetzung der
EU-Nitratrichtlinie ein. In Deutschland ist die Düngeverordnung das
nationale Instrument zur Umsetzung dieser Richtlinie. Das Mitte
Februar, nach jahrelangen Auseinandersetzungen, vom Bundestag
beschlossene Paket aus Düngegesetz und Düngeverordnung bleibt jedoch
hinter den europarechtlichen Anforderungen zurück. Es reicht noch
nicht aus, die drohenden Strafzahlungen abzuwenden. Weitere
Nachbesserungen sind notwendig. Denn sollte Deutschland vom EuGH
verurteilt werden, ist mit einer Geldstrafe in sechsstelliger Höhe zu
rechnen. Die DUH fordert die Bundesregierung auf, endlich die längst
überfällige Wende hin zu einer umweltverträglicheren Agrarpolitik
einzuleiten.
Links:
Mehr Informationen zum Thema Stickstoffüberschuss:
http://www.duh.de/themen/natur/planetare-grenzen/stickstoff/
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz
0160 8950556, stoecker@duh.de
Doreen Volsdorf, Stellvertretende Leiterin Naturschutz
030 2400867-892, volsdorf@duh.de
DUH-Pressestelle
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 03.03.2017 - 10:19 Uhr
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