Nüßlein/Dött: Mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur durch mehr Bauen

Nüßlein/Dött: Mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur durch mehr Bauen

ID: 1465658
(ots) - Bundestag berät abschließend über Erleichterungen
für Neubauten

Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag das "Gesetz zur
Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur
Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt" und damit eine
Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschließen. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Georg
Nüßlein und ihre baupolitische Sprecherin Marie-Luise Dött:

Georg Nüßlein: "Für mehr bezahlbaren Wohnraum gibt es nur ein
Rezept, das letztlich Erfolg garantiert: Bauen, bauen, bauen! Mit den
Neuerungen im Baurecht wird das leichter möglich. Die neue
Gebietskategorie des 'Urbanen Gebietes' ermöglicht künftig neue
Stadtviertel, in denen Wohnen, Arbeiten und Einrichtungen der
örtlichen Infrastruktur enger miteinander verbunden werden können.
Funktionieren kann dieses Konzept jedoch nur, wenn es der
Bundesbauministerin gelingt, den Bundesrat von den von ihr
vorgeschlagenen Lärmschutzgrenzwerten zu überzeugen. Wegen des
außergewöhnlich hohen Wohnraumbedarfs in den kommenden Jahren
erhalten Städte und Gemeinden befristet bis Ende 2019 die
Möglichkeit, im Außenbereich am unmittelbaren Ortsrand eine
Bauleitplanung im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Dabei geht
es um kleine Flächen mit einer bebaubaren Grundfläche von weniger als
einem Hektar. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Kommunen mit
diesem Instrument verantwortungsbewusst umgehen und so vor Ort die
Bautätigkeit sinnvoll anregen."

Marie-Luise Dött: "Die Änderungen am Baugesetzbuch sind stark
investitionsorientiert, setzen ein Ergebnis des Bündnisses für
bezahlbares Wohnen und Bauen um und ergänzen die dort vorgeschlagenen
Maßnahmen sinnvoll. Der Mangel an Bauland ist derzeit der
Flaschenhals beim Wohnungsbau.



Darüber hinaus haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung
inhaltlich erweitert und abgerundet. So werden Wohnraumbedürfnisse
der Bevölkerung, insbesondere auch die von kinderreichen Familien, in
die Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung bzw. in die
Planungsleitlinien integriert. Damit werden die Erwartungen des
Gesetzgebers an den Beitrag der Kommunen zur Baulandmobilisierung
zusätzlich unterstrichen.

Darüber hinaus wird der Mieterschutz in Milieuschutzgebieten
vertretbar ausgebaut und den Kommunen werden die Wege zur
einvernehmlichen Lösung mancherorts umstrittener Dauerwohnnutzungen
in Erholungsgebieten aufgezeigt."



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