Winkelmeier-Becker/Hirte: Unternehmen und Arbeitnehmer werden vorüberzogener Insolvenzanfechtung geschützt
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Rechtssicherheit
Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den vom Deutschen Bundestag
bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der
Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach
dem Anfechtungsgesetz passieren lassen. Hierzu erklären die
rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert
Hirte:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Reform der
Insolvenzanfechtung stellen wir Rechtssicherheit für Geschäftspartner
und Arbeitnehmer von angeschlagenen Unternehmen wieder her. Gerade
für den Mittelstand ist das Gesetz von großer Bedeutung.
In den vergangenen Jahren sahen sich Unternehmen oftmals mit
Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, weil sie mit
Geschäftspartnern etwa Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart
hatten, um diesen über vorübergehende Zahlungsengpässe hinweg zu
helfen. Bis zu zehn Jahre konnten solche Rückforderungen bisher
zurückreichen und die Unternehmen damit in erhebliche Schwierigkeiten
bringen. Diese Missstände werden nun der Vergangenheit angehören."
Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass auch die Bundesländer den Weg
für die dringend notwendige Reform des Insolvenzanfechtungsrechts
frei gemacht haben. Das Risiko von unkalkulierbaren Rückforderungen
von einmal erhaltenen Zahlungen haben wir damit für Unternehmer und
Arbeitnehmer minimiert. Zudem haben wir den Zeitraum eingegrenzt,
innerhalb dessen ein Anfechtungsanspruch verzinst werden muss.
Künftig dürfen Zinsen auf die Rückforderungen erst mit Eintritt des
Verzugs geltend gemacht werden. Da wir als Union durchsetzen konnten,
dass die neuen Regelungen auch schon für bereits eröffnete Verfahren
gelten, sind die positiven Auswirkungen für Betroffene sofort
spürbar. Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche
Gläubiger haben wir darüber hinaus erfolgreich verhindern können."
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Datum: 10.03.2017 - 13:30 Uhr
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