Tillmann/Steffel: Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird verstärkt
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illegaler Geldströme
Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Donnerstag in 1. Lesung
die Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Frank Steffel:
"Mit der Umsetzung der 4. Europäischen Geldwäscherichtlinie wird
die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in
Deutschland weiter verstärkt. Durch neue schlagkräftige Instrumente
wie verschärfte Bußgeldregeln und das Transparenzregister stellen wir
die handelnden Behörden besser auf.
Das Transparenzregister wird mehr Licht ins Dunkel illegaler
Geldströme bringen, da sich aus ihm Angaben zu den wirtschaftlich
Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. Unkontrolliert schadet
die Geldwäsche nicht nur dem Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern
sie schadet auch der Integrität, Stabilität und dem Ansehen des
Finanzsektors im Allgemeinen sowie dem EU-Binnenmarkt. Dies gilt es
mit den neuen Regelungen weitgehend zu vermeiden."
Hintergrund:
Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie folgt Deutschland
den Beschlüssen aus Brüssel und setzt die Empfehlungen der Financial
Action Task Force um. Eine Studie des Bundesministeriums für Finanzen
aus dem Jahr 2016 schätzt das Geldwäsche-Volumen in Deutschland auf
jährlich 100 Mrd. Euro. Die Bundesregierung hat zur Bekämpfung der
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereits eine Reihe von
Maßnahmen getroffen. Dazu wurden im Juli 2015 der Straftatbestand der
Terrorismusfinanzierung eingeführt sowie im darauffolgenden November
der Straftatbestand der Selbstgeldwäsche.
Bereits 2013 wurden im Nichtfinanzsektor Veranstalter und
Vermittler von Online-Glücksspielen als Verpflichtete in das
Geldwäschegesetz aufgenommen.
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Datum: 22.03.2017 - 11:53 Uhr
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