Nachrichten gehoeren zum Informations- und Programmauftrag

Nachrichten gehoeren zum Informations- und Programmauftrag

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Nachrichten gehoeren zum Informations- und Programmauftrag



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Anlaesslich von Medienberichten, denen zufolge der private Programmanbieter ProSiebenSat1 sein Engagement im Nachrichtenbereich drastisch reduzieren und den Nachrichtensender N24 zur Disposition stellen will, erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe fuer Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Doermann:

Elementare Voraussetzung fuer die demokratische und soziale Teilhabe aller Buergerinnen und Buerger ist die Sicherung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Dazu zaehlt auch die Vielfalt an Informations- und Nachrichtenangeboten. Die Ankuendigung von ProSiebenSat 1, das Nachrichtenangebot drastisch zu reduzieren und den Nachrichtensender N24 insgesamt zur Disposition stellen zu wollen, ist aus medienpolitischer wie auch aus unternehmerischer Sicht unverantwortlich und verkennt den Informations- und Programmauftrag der privaten Rundfunkanbieter.

Die rechtliche Absicherung der dualen Medienordnung ist massgeblich von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gepraegt worden. Sie geht davon aus, dass besondere Vorkehrungen zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Artikel 5 Grundgesetz gewaehrleisteten Freiheit des Rundfunks notwendig sind. Der gesamte Rundfunk bedarf daher einer gesetzlichen Ordnung, die sicherstellt, dass er seinen Beitrag fuer den verfassungsrechtlich konstitutiven Prozess der freien individuellen und oeffentlichen Meinungsbildung erfuellt.
Rundfunk als oeffentliche Aufgabe ist dabei nie einseitig als Sache des oeffentlich-rechtlichen Rundfunks gesehen worden, sondern gilt - zumindest abgestuft - auch fuer private Programme, die dieser oeffentlichen Aufgabe auch gerecht werden muessen. Der oeffentliche Auftrag fuer den privaten Rundfunk ergibt sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag und den Landesmediengesetzen.

Dies wird auch daran deutlich, dass die Lizenzen der privaten Rundfunkanbieter - anders etwa als bei den reinen Pay-TV-Anbietern - an konkrete Bedingungen und Auflagen geknuepft sind, beispielsweise die freie Empfangbarkeit, das Angebot eines Vollprogramms und den Beitrag zur umfassenden Meinungsbildung. Es ist die oeffentliche Aufgabe des privaten Rundfunks, einen Beitrag zur umfassenden Meinungsbildung zu leisten - und das schliesst Information und Unterhaltung ein.



Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von N24 und von ProSiebenSat 1 und appelliert an die Geschaeftsleitung der ProSiebenSat1 Media AG, ihren Programmauftrag ernst zu nehmen und den Stellenwert von Nachrichtensendungen nicht zu vernachlaessigen. Hierzu werden die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Medienkommission Anfang des neuen Jahres das Gespraech mit der Geschaeftsleitung von ProSiebenSat1, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der zustaendigen Landesmedienanstalt suchen.


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Datum: 18.12.2009 - 12:07 Uhr
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