Das Gleichheitsversprechen im AGG wird aktualisiert
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(ots) - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bekommt ein Update. 20 Jahre nach der Einführung haben sich das Antidiskriminierungsrecht und die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle bewährt. Das AGG leistet einen zentralen Beitrag zu Fairness am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche und im Zivilrechtsverkehr. Doch Schutzlücken sind immer geblieben, die nun angepasst werden sollen.
Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter:
"Viel zu oft können Betroffene von Diskriminierung ihr Recht nicht wahrnehmen. Weil sie die kurzen Fristen zur Wahrung ihrer Ansprüche verpassen, weil sie zwar diskriminiert, aber nicht vom Gesetz erfasst werden. Das ändern wir: Sexuelle Belästigung wird künftig umfassend, auch außerhalb des Arbeitsplatzes, vom AGG erfasst. Betroffene sollen vier statt zwei Monate erhalten, um ihre legitimen Ansprüche einzufordern. Wir stärken die Antidiskriminierungsstelle mit zusätzlichen Rechten.
Gleichzeitig bleiben wichtige Aspekte im Regierungsentwurf außen vor: Die Rolle von diskriminierender KI, der Schutz von chronisch Kranken, Menschen mit Behinderung oder pflegende Angehörige sind nicht ausreichend berücksichtigt. Hier werden wir uns für Verbesserungen einsetzen.
Für uns gilt: Das AGG ist ein Meilenstein. Es setzt das Gleichheitsversprechen unserer Verfassung praktisch um und schützt damit auch alle Menschen in unserem Land. Dafür lohnt es sich, diese Reform nach 20 Jahren anzugehen."
Saskia Esken, zuständige Berichterstatterin:
"Als das Gesetz im Jahr 2006 als Antidiskriminierungsgesetz auf Drängen der EU eingeführt wurde, waren Konservative und Unternehmensverbände der Überzeugung, dieses "Bürokratiemonster" werde die Wirtschaft zugrunde richten.
Doch das Gegenteil war der Fall! Das AGG hat Wirtschaft und Gesellschaft vorangebracht, weil wir Vielfalt zunehmend als Chance begreifen und Diskriminierung zurückweisen, wie das nicht nur die EU, sondern vor allem auch unsere Verfassung uns vorgibt.
Und auch wenn Rassismus, Sexismus und Diskriminierung aufgrund von Alter, Behinderung, Religion und sexueller Identität weiterhin eine bittere Realität sind - mit dem AGG haben Betroffene eine klare rechtliche Handhabe und mit der Antidiskriminierungsstelle eine Behörde, bei der sie Rat und Unterstützung finden.
Mit dem Start in die parlamentarische Beratung wollen wir als SPD-Fraktion aus den vielen kleinen Schritten auf dem bisherigen Weg zukünftig eine große Reform des AGG machen. Wir wollen den Menschen zeigen: Der Politik ist wichtig, dass jeder und jede seine Rechte, die sich aus der Verfassung ergeben, auch wahrnehmen kann. Und uns ist wichtig, dass auch wirklich alle zu ihrem Recht kommen."
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Datum: 11.06.2026 - 17:09 Uhr
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