Winkelmeier-Becker/Luczak: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen
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Organisierte Kriminalität und verbessert Opferschutz
Der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur
strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Hierzu erklären
die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der
zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:
Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetz zur Vermögensabschöpfung erhält der Staat bessere
Möglichkeiten da anzusetzen, wo es weh tut - beim Portemonnaie. Die
neuen Regelungen ermöglichen vor allem eine effektive Bekämpfung von
Organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung. Vermögen, die
keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus
kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem
Beschluss eingezogen werden.
Gut ist, dass die Union ihre Forderung durchgesetzt hat, auch
Gewinne aus Menschenhandel und Zuhälterei einfacher abschöpfen zu
können. Gerade in diesem unmenschlichen Gewerbezweig der
Organisierten Kriminalität wäre alles andere unverständlich gewesen.
Insgesamt vereinfachen wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften den
Einsatz der Vermögensabschöpfung, ohne die Rechte der Betroffenen zu
beschneiden."
Jan-Marco Luczak:
"Als Union sagen wir ganz klar: Verbrechen dürfen sich nicht
lohnen! Mit dem Gesetz schließen wir daher erfolgreich
Abschöpfungslücken, vereinfachen die Einziehung deliktisch erlangter
Vermögenswerte, erleichtern deren vorläufige Sicherstellung und
stärken die Rechtsposition von Opfern von Straftaten.
Dabei bleiben wir unserem Leitbild des Opferschutzes auch bei der
Reform der Vermögensabschöpfung treu. Bisher galt bei der
Entschädigung von Vermögensstraftaten: Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst. Mit der Reform sollen hingegen alle Geschädigten
gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
profitieren"
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Datum: 24.03.2017 - 09:39 Uhr
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