Winkelmeier-Becker/Luczak: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen
ID: 1471559
Organisierte Kriminalität und verbessert Opferschutz
Der Deutsche Bundestag am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz zur
strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Hierzu erklären
die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der
zuständige Berichterstatter Jan-Marco Luczak:
Winkelmeier-Becker:
"Mit dem Gesetz zur Vermögensabschöpfung erhält der Staat bessere
Möglichkeiten da anzusetzen, wo es weh tut - beim Portemonnaie. Die
neuen Regelungen ermöglichen vor allem eine effektive Bekämpfung von
Organisierter Kriminalität und Terrorfinanzierung. Vermögen, die
keiner konkreten Straftat zuzuordnen sind, aber offenkundig aus
kriminellen Aktivitäten stammen, können nun auch nach richterlichem
Beschluss eingezogen werden.
Gut ist, dass die Union ihre Forderung durchgesetzt hat, auch
Gewinne aus Menschenhandel und Zuhälterei einfacher abschöpfen zu
können. Gerade in diesem unmenschlichen Gewerbezweig der
Organisierten Kriminalität wäre alles andere unverständlich gewesen.
Insgesamt vereinfachen wir den Gerichten und Staatsanwaltschaften den
Einsatz der Vermögensabschöpfung, ohne die Rechte der Betroffenen zu
beschneiden."
Jan-Marco Luczak:
"Als Union sagen wir ganz klar: Verbrechen dürfen sich nicht
lohnen! Mit dem Gesetz schließen wir daher erfolgreich
Abschöpfungslücken, vereinfachen die Einziehung deliktisch erlangter
Vermögenswerte, erleichtern deren vorläufige Sicherstellung und
stärken die Rechtsposition von Opfern von Straftaten.
Dabei bleiben wir unserem Leitbild des Opferschutzes auch bei der
Reform der Vermögensabschöpfung treu. Bisher galt bei der
Entschädigung von Vermögensstraftaten: Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst. Mit der Reform sollen hingegen alle Geschädigten
gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
profitieren"
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.03.2017 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1471559
Anzahl Zeichen: 2536
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Winkelmeier-Becker/Luczak: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU - Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Technologieoffen, bezahlbar und klimafreundlich: Bundestag beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz Am heutigen Freitag beschließt der Deutsche Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sepp Müller und Stephan
Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt ...
Bessere Absicherung und Schadensersatz Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfrakti
Opfer von E-Scooter-Unfällen gestärkt ...
Bessere Absicherung und Schadensersatz Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr beschlossen (BT-Drs. 21/5871). Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfrakti
Weitere Mitteilungen von CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Guter Personenschutz wird immer gefragter ...
Es gibt gute Gründe, warum der Trend zum individuellen Personenschutz auf dem Vormarsch ist. Längst wird diese Dienstleistung nicht mehr nur von hochrangigen Politikern, Großunternehmern oder Künstlern in Anspruch genommen. Auch Inhaber kleinerer Unternehmen sind immer öfters einem Gefährdungs
Kündigung wegen Schlechtleistung ...
"Der Arbeitnehmer muss lediglich tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann." Mit diesem Satz beschreibt das Arbeitsgericht Düsseldorf die Leistungspflicht des Arbeitnehmers. Was das bedeutet für eine Kündigung wegen Schlechtleistung, sagt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bred
Rheinische Post: Korrektur: De Maizière soll als Zeuge im Düsseldorfer Anis-Amri-Ausschuss aussagen ...
Im Untersuchungsausschuss des NRW-Landtages zum Berliner Attentäter Anis Amri werden noch prominente Zeugen erwartet. Wie aus einem internen Schreiben hervorgeht, das der "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt, soll in Kürze Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vernommen
Hansa Treuhand MS HS Berlioz: AG Lüneburg eröffnet Insolvenzverfahren ...
Das Amtsgericht Lüneburg hat am 17. März 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft "HS Berlioz" mbH & Co. KG eröffnet (Az.: 47 IN 86/16). Hansa Treuhand platzierte im Juli 2007 den HT Flottenfonds V. Die Anleger konnten sich mit eine




