Baugewerbe zu den Beratungenüber eine Infrastrukturgesellschaft:
Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit! / Privatisierung - auch durch die Hintertür - muss verhindert werden
ID: 1471625
durchaus sinnvoll, einen neuen institutionellen Rahmen für die
Infrastrukturentwicklung in Deutschland zu schaffen, um Planung, Bau,
Ausbau und Erhalt der Autobahnen über Ländergrenzen hinweg effizient
abzuwickeln. Es kann aber nicht sein, dass ein derart wichtiges und
einschneidendes Gesetzesvorhaben durch das Parlament gepeitscht wird.
Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit!" Dieses erklärte der
Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing.
Hans-Hartwig Loewenstein im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen.
Zum Gesetzespaket zur Neuregelung des bundesstaatlichen
Finanzausgleichs gehört u.a. die Gründung einer
Infrastrukturgesellschaft des Bundes. In ihr sollen Planung, Bau,
Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen zentralisiert
werden.
Loewenstein: "Ziel muss es sein, mit dem Gesetz tatsächlich
effizientere und weiterhin demokratisch legitimierte Lösungen zu
schaffen. Hier sind aber noch gravierende Fragestellungen offen."
Eine mögliche Privatisierung der Bundesfernstraßen durch die
Hintertür sieht Loewenstein als wichtigsten Punkt. "Eine materielle
Privatisierung ist zwar ausgeschlossen. Funktionale Privatisierungen
durch umfangreiche ÖPP-Projekte sind aber weiter vorgesehen. Deren
Nachteile hat der Bundesrechnungshof bereits mehrfach dokumentiert.
Damit sind Privatisierungen durch die Hintertür weiter möglich.
Dieses muss aber verhindert werden."
Darüber hinaus ist die Frage der Kreditfähigkeit der Gesellschaft
zu regeln. Sie sollte auf den Ausgleich von Schwankungen bei den
Einnahmen und Ausgaben begrenzt sein. Diese Meinung teilen der
Bundesrechnungshof und wohl auch der Bundesfinanzminister. Nach dem
Gesetzentwurf sind bisher keine Prüfrechte des Bundesrechnungshofes
vorgesehen. Diese sind aber zwingend notwendig, um die Kontrollrechte
des Parlaments zu gewährleisten.
Nach dem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, die Gesellschaft
zunächst in der Rechtsform einer GmbH zu errichten. Die Rechtsform
soll aber später überprüft und möglicherweise auch gewandelt werden
können. Diese Wandlung beispielsweise in eine Aktiengesellschaft wäre
nach dem Gesetzentwurf ohne Parlamentsbeteiligung möglich. "Dieses
muss unbedingt verhindert werden. Mit einer Aktiengesellschaft, die
sich Geld am Kapitalmarkt besorgen kann, würden die deutschen
Autobahnen später dann doch faktisch privatisiert - und das dann auch
noch ohne demokratische Legitimation. Das lehnen wir strikt ab. Wir
appellieren an die Bundestagsabgeordneten, sich nicht über den Tisch
ziehen zu lassen." So Loewenstein abschließend.
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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 24.03.2017 - 11:00 Uhr
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