Rheinische Post: Interner Aktenvermerk im Fall Amri setzt Generalbundesanwalt unter Rechtfertigungsdruck
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Generalbundesanwalt Peter Frank im Fall Anis Amri unter
Rechtfertigungsdruck. Dem Papier zufolge, das der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe) vorliegt, hielt
die Bundesanwaltschaft mit Rücksicht auf ein verdeckt laufendes
Ermittlungsverfahren und die dort eingesetzte Vertrauensperson "VP01"
Informationen zeitweise unter Verschluss. Zu jener Zeit, Ende Juli
2016, war Amri gerade in Friedrichshafen wegen gefälschter Pässe von
der Bundespolizei festgenommen worden. Es wäre womöglich eine Chance
gewesen, einen Haftbefehl gegen ihn zu erwirken und das Attentat zu
verhindern. In dem Aktenvermerk der Düsseldorfer Staatskanzlei, der
am Freitag auch Thema im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss zum Fall
Amri war und in dem es um eine Rücksprache des Landeskriminalamts
(LKA) NRW mit der Bundesanwaltschaft geht, heißt es: "Die sofortige
Offenlegung wesentlicher Verfahrensbestandteile zu diesem Zeitpunkt
hätte eine Enttarnung und erhebliche Gefährdung der Person der VP und
des Ermittlungserfolges (...) verursacht." Und weiter: "Eine
Offenlegung sensibler Verfahrensbestandteile war zu diesem Zeitpunkt
daher ohne gravierende Gefährdung / Auswirkung auf andere
Ermittlungsverfahren und eine mögliche Gefährdung der VP nicht
möglich gewesen." Diese Formulierung wurde dem Aktenvermerk mit der
Generalbundesanwaltschaft abgestimmt. Der Generalbundesanwalt wusste
gestern bei seiner Zeugenvernehmung im Untersuchungsausschuss nichts
von diesem Vermerk: "Diese Sprachregelung ist mir bislang unbekannt."
Er könne nicht verifizieren, dass es eine solche Absprache gegeben
habe. Er sei aber bereit, das mit seinen Mitarbeitern zu klären und
dem Ausschuss-Vorsitzenden dann mitzuteilen.
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Datum: 01.04.2017 - 04:00 Uhr
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