Thomas Filor aus Magdeburg: Eigentümer müssen ihren Parkplatz von Schnee und Eis räumen – nicht

Thomas Filor aus Magdeburg: Eigentümer müssen ihren Parkplatz von Schnee und Eis räumen – nicht aber die Grünflächen

ID: 1475907

Immobilienexperte Filor weiß: Grünflächen müssen bei Schnee und Eis vom Eigentümer nicht geräumt werden



(firmenpresse) - Magdeburg, 03.04.2017. Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche darauf aufmerksam, dass Eigentümer zwar sehr wohl auf ihr Grundstück und den Bereich davor Acht geben müssen und auch dafür haften. „Dazu gehören allerdings keine Grünflächen“, so Filor. „Jeder Eigentümer weiß eigentlich, dass man im Winter den Schnee und das Eis zu beseitigen hat. Denn wenn jemand zu Schaden kommt, wird der jeweilige Immobilieneigentümer zur Verantwortung gezogen“. Ein spezieller Fall zu diesem Thema wurde beim Amtsgericht München verhandelt (Az.: 161 C 22917/15), worüber auch die "Neue juristische Wochenschrift" informiert. Im besagten Fall ging es um einen Autofahrer, der mit einem großen Geländewagen auf den Parkplatz eines Supermarktes und gegen einen Felsbrocken auf der Grünfläche gefahren war. Dabei handelte es sich um eine Grünfläche neben der Parkbucht, die der Kläger beim Herausfahren passiert hatte. Durch den Stoß gegen den Stein entstand ein Schaden von knapp 4000 Euro. „Der Betroffene wollte Schadensersatzansprüche beim Grundstückseigentümer beziehungsweise beim Supermarktbetreiber geltend machen mit der Begründung, die Bordsteinkante der Grünfläche und der Felsbrocken seien wegen des Schnees nicht von einander unterscheiden zu sein gewesen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.

Schließlich sah das Amtsgericht München hier keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht, die in solchen Fällen eigentlich greift. In einer umfassenden Beweisaufnahme wurde vor Beschluss dieses Urteils festgestellt, dass der Grundstückseigentümer das Gelände regelmäßig kontrolliert hatte. Es wäre also nicht nötig gewesen, den Felsbrocken als potentielle Gefahr separat zu sichern. Zudem befand sich der Felsbrocken auf der Grünanlage neben den Parklücken. „Dieser Bereich ist ohnehin nicht zum Überfahren, geschweigenden Parken geeignet“, so Thomas Filor abschließend. In Zukunft müsse der Mann sein Verhalten den jeweiligen Wetterverhältnissen stärker anpassen, so das Amtsgericht München.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.



PresseKontakt / Agentur:

Thomas Filor
Lennéstraße 11
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 - 53 64 5-400
E-Mail: info(at)eh-filor.de
Internet: http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/



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Datum: 03.04.2017 - 20:16 Uhr
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Freigabedatum: 03.04.2017

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