Rheinische Post: Kommentar: Abzocker stoppen
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Mutter davon befreite, für ihren Sohn mehr als 1000 Euro für
Computerspiele-Extras bezahlen zu müssen, die der 13-jährige per
0900er-Nummer bezahlte. Denn natürlich grenzt es an Abzockerei, ein
Spiel kostenlos online anzubieten, dann teure Extras zu bewerben, und
die dann per Anruf begleichen zu lassen. Die Begründung des BGH für
das Urteil ist schlau: Niemand konnte davon ausgehen, dass die Mutter
von den Zahlungen wusste. Der Spieleanbieter kann sich nicht damit
rausreden, er habe nicht gewusst, dass der Junge nicht geschäftsfähig
war - in Wahrheit zielt das Geschäftsmodell vieler Abzocker im
Internet ja darauf ab, unerfahrene Menschen über den Tisch zu ziehen.
Vielen Eltern wird das Urteil aber nur wenig nützen, weil die meisten
nervigen Rechnungen mit Spielen auf dem Smartphone zusammenhängen.
Hier sind wohl Pre-Paid-Karten von App-Stores eine gute Lösung:
Kinder und Jugendliche haben Freiheit. Aber sie lernen auch, mit
begrenztem Guthaben zu haushalten. Früher nannte man dies Erziehung.
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Datum: 06.04.2017 - 20:23 Uhr
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