Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten
ID: 1478109
Bulgarien wegen "systematischer und andauernder" Überschreitung der
Feinstaubgrenzwerte - Mitgliedstaaten müssen endlich wirksame
Luftreinhaltemaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung umsetzen
Der Europäische Gerichtshof hat an diesem Mittwoch in einem Urteil
gegen Bulgarien deutlich gemacht, dass er entschlossen gegen Verstöße
gegen geltendes Recht zur Luftreinhaltung vorgehen wird. Die
Europäische Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa
(2008/50/EG) setzt Grenzwerte auch für die Belastung der
Umgebungsluft mit Feinstaub (PM 10) fest, die seit 2005 verbindlich
sind. Gegen diese Richtlinie verstoßen 21 der 28 Mitgliedstaaten und
schädigen so die Gesundheit der Bürger. Feinstaub führt jährlich
europaweit zu mehr als 400.000 vorzeitigen Todesfällen.
Bulgarien muss nun einen neuen Luftreinhalteplan vorlegen, der die
Einhaltung der geltenden Grenzwerte sicherstellt. Andernfalls kommt
auf das Land ein erneutes Verfahren durch die EU-Kommission zu, an
dessen Ende empfindlich hohe Strafzahlungen stehen könnten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe
(DUH): "Das Urteil ist ein positives Signal für alle Europäerinnen
und Europäer. Es macht deutlich, dass dem Schutz ihrer Gesundheit
endlich Rechnung getragen wird. Es ist zugleich ein Warnschuss an
alle Mitgliedstaaten, die dies bisher nicht ernst genommen haben und
die fortgeführte massive Gefährdung ihrer Bevölkerung für ein
Kavaliersdelikt hielten. Die DUH fordert insbesondere die
Mitgliedstaaten, gegen die bereits Vertragsverletzungsverfahren
eingeleitet wurden - darunter auch Deutschland - auf, nun endlich
ausreichend wirksame Maßnahmen durchzuführen, damit Grenzwerte so
schnell wie möglich eingehalten werden. Die dazu erforderlichen
technischen Maßnahmen sind verfügbar und erprobt. Die DUH hofft nun
auf ein schnelles Verfahren gegen Deutschland und ein Gerichtsurteil,
das die Bundesregierung endlich zum Handeln und Umsetzen von
Maßnahmen zwingt."
Hintergrund:
Die DUH nutzt bereits seit 2005 die Möglichkeit, juristisch gegen
die Untätigkeit der Politik vorzugehen und war maßgeblich an den
bisherigen Grundsatzentscheidungen beteiligt. Seit 2016 sind die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Frank Bold Society (FBS) gemeinsam
in dem EU-geförderten Projekt "Right to Clean Air" aktiv und
unterstützen rechtliche Schritte für eine verbesserte
Luftreinhaltungspolitik auf europäischer und nationaler Ebene. Die
DUH bestreitet aktuell 16 Klagen gegen Grenzwertüberschreitungen in
Deutschland.
Links:
Urteil des Europäischen Gerichtshofs: http://l.duh.de/a2o3l
Projekt "Right to Clean Air": http://right-to-clean-air.eu/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf,
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 07.04.2017 - 14:35 Uhr
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