Mittelbayerische Zeitung: Leitartikel zu Trump/Syrien: In einem Dilemma von Reinhard Zweigler
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furchtbare Nervengift Sarin, mit dem vergangene Woche über 80
Menschen in der syrischen, von Rebellen beherrschten Stadt Chan
Schaich qualvoll ums Leben gebracht wurden. Dieses Giftgas wurde
einst in Nazi-Deutschland von Ingenieuren des Konzerns IG Farben
entwickelt. Nur das nahe Ende des Zweiten Weltkrieges verhinderte,
dass der verheerende Kampfstoff von Hitlers Armee noch eingesetzt
werden konnte. Doch die Büchse der Giftgas-Pandora war geöffnet. Im
Kalten Krieg legten sich die Großmächte dieses und andere chemische
Massenvernichtungsmittel zu. Bis sich endlich die Vernunft Bann brach
und diese Waffen völkerrechtlich geächtet wurden. Dennoch wurde das
Gift auf Kriegsschauplätzen mehrfach eingesetzt. Mit schrecklichen
Folgen, etwa im Irak-Iran-Konflikt in den 80er Jahren, vom
chilenischen Diktator Pinochet gegen Demokraten, von einer
japanischen Sekte in den 90er Jahren gegen wehrlose Zivilisten in der
U-Bahn. Der syrische Diktator Baschar al-Assad ließ das Gift 2013
gegen Aufständische und Zivilbevölkerung in der Stadt Ghuta
einsetzen. Auch damals war die Empörung der Weltöffentlichkeit groß.
US-Präsident Barack Obama sagte, dass der Diktator eine "rote Linie"
überschritten habe. Doch vor einem Militärschlag, wie jetzt sein
Nachfolger im Weißen Haus, schreckte Obama zurück. Immerhin war der
internationale Druck auf Assad so groß, dass der in die international
kontrollierte Vernichtung seiner Chemiewaffen einwilligte. Das wurde
damals als großer Sieg der Diplomatie gefeiert, an dem auch
Deutschland großen Anteil hatte. Doch offenbar hat Assad die Welt
kaltblütig hinters Licht geführt und nicht alle Arsenale geöffnet.
Oder er hat sich in der Zeit danach diese perfiden Waffen wieder
beschafft. Dafür spricht einiges. Donald Trump hat angesichts des
schrecklichen Kriegsverbrechens - und anders als der zögerliche
Barack Obama vor vier Jahren - mit einem Schlag von 59 Lenkraketen
auf den Militärstützpunkt Al-Schairat geantwortet. Doch damit stürzte
der US-Präsident die Welt in ein Dilemma. Der Raketenangriff nämlich
ist vom Völkerrecht nicht gedeckt. Trump rechtfertigt die
Militäraktion, die er kurz zuvor den Nato-Verbündeten sowie Moskau
ankündigen ließ, mit dem Leid der Giftgasopfer und dem Schutz der
syrischen Bevölkerung. Dieses Ziel wird jeder, der zu Mitleid und
Mitgefühl fähig ist, nachvollziehen können. Dennoch bleibt die Frage
bestehen, ob man zur Verhinderung weiterer schlimmer Verbrechen das
Völkerrecht außer acht lassen darf? Diese Frage ist in der jüngeren
Geschichte nicht neu. Sie stellte sich etwa bei den Nato-Aktionen
gegen Serbien im Kosovo-Krieg Ende der 90er Jahre. Sie stellte sich
ebenfalls in den beiden Irak-Kriegen der USA sowie in Afghanistan.
Auch damals wurden Militäraktionen unter, wenn man so will,
"Umgehung" oder zumindest großzügiger Auslegung des Völkerrechts,
unternommen. Allerdings haben die Waffengänge in den betroffenen
Ländern und Regionen weder Frieden, noch Stabilität und erst Recht
keine Demokratie gebracht. Das Dilemma im Fall Syriens bedeutet,
solange der Uno-Sicherheitsrat, der sozusagen für die Durchsetzung
des Völkerrechts zuständig ist, durch das Veto-System gelähmt ist,
erhielten blutige Diktatoren vom Schlage eines Baschar al-Assad freie
Hand. Sie könnten, gleichsam unter dem Schirm des empörten Nichtstuns
der internationalen Gemeinschaft, weiter mit Giftgas, Fassbomben und
anderen Waffen morden. Möglicherweise braucht es zur Lösung des
vertrackten Syrien-Konflikts neben entschlossener Diplomatie auch
andere Instrumente, etwa wirksame Sanktionen und die wirkliche
Verhinderung von Waffenlieferungen. Doch ganz ohne Militärschläge -
und vor allem einem politischen Konzept, in das sie eingebunden sein
müssen - wird Diktatoren nicht beizukommen sein.
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Datum: 09.04.2017 - 21:16 Uhr
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