Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Eine Regelung im Mietvertrag, dass der Vermieter generell und uneingeschränkt ein Recht zum Betreten der Mietwohnung hat, ist unwirksam. Ein Vermieter darf aber auf die Besichtigung der vermieteten Wohnung bzw. des vermieteten Hauses bestehen, wenn er einen triftigen Grund hierfür hat. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Wohnungsbesichtigungen müssen rechtzeitig angekündigt werden, das heißt im Regelfall bei berufstätigen Mietern zwei Wochen vorher. In besonders gelagerten Fällen, z.B. bei Gefahr im Verzug, muss der Mieter die Besichtigung auch kurzfristig gestatten. Der Vermieter sollte die Besichtigung schriftlich ankündigen, drei Termine zur Auswahl stellen und den Grund des Besuches nennen. Dabei darf der Besichtigungstermin nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden, also tagsüber von Montag bis Freitag. Dabei müssen auch die Wünsche des Mieters berücksichtigt werden. Im Idealfall sollte versucht werden, einen Termin mit dem Mieter zu vereinbaren.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Haus & Grund bietet umfassenden Service rund um die Immobilie – von der kostenlosen Beratung für Mitglieder bis zum günstigen Versicherungsschutz. In Bayern gibt es 105 Haus & Grund-Vereine, die die Interessen von rund 130.000 Mitgliedern – Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Bayern – vertreten. Die bayerischen Haus & Grund-Vereine sind unter dem Dach des Landesverbandes Haus & Grund Bayern zusammengeschlossen. Der Landesverband engagiert sich in Politik und Gesellschaft, damit die Interessen der privaten Eigentümer etwa in Gesetzgebungsverfahren gehört werden. Haus & Grund Bayern ist Mitglied von Haus & Grund Deutschland. Dem Dachverband in Berlin gehören über die 22 Landesverbände etwa 900 Haus & Grund-Vereine sowie rund 1 Mio. Mitglieder.
Haus & Grund Bayern
Sonnenstraße 11/ III
80331 München
Telefon 089 / 5404133-0
Telefax 089 / 5404133-55
info(at)haus-und-grund-bayern.de
www.haus-und-grund-bayern.de
Datum: 12.04.2017 - 12:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1479633
Anzahl Zeichen: 1485
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 413 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haus & Grund Bayern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).