Bauindustrie zum 2. Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Unternehmen kaum spürbar - S

Bauindustrie zum 2. Bürokratieentlastungsgesetz: Erleichterungen für Unternehmen kaum spürbar - Strukturelle Veränderungen bei der Unternehmensbesteuerung bleiben aus

ID: 1488317
(ots) - Die deutsche Bauindustrie hält die Erleichterungen
durch das angestrebte Bürokratieentlastungsgesetz für unzureichend.
"Auch angesichts der guten Haushaltslage hätte ich mir mehr Mut des
Gesetzgebers zu echten Entlastungen der Unternehmen erhofft",
erklärte heute in Berlin Hauptgeschäftsführer RA Michael Knipper
anlässlich der bevorstehenden Verabschiedung des 2.
Bürokratieentlastungsgesetzes im Bundesrat. "Die geplante Entlastung
wird für mittelständische Unternehmen kaum spürbar sein. Profitieren
können allenfalls kleine Handwerksbetriebe, allerdings sollte man das
Gesetz dann nicht als Entlastung für den Mittelstand feiern". Die
Bauindustrie habe auf strukturelle Veränderungen bei der
Unternehmensbesteuerung gehofft, wie die Abschaffung der Zinsschranke
oder eine grundlegende Reform der ermäßigten Umsatzsteuersätze. Das
hätte auch für mittelständische Unternehmen einen merklichen Abbau
von Bürokratie bedeutet.

"Die vielen kleinteiligen Änderungen des Gesetzgebungsvorhabens an
Steuergesetzen wie der Abgabenordnung, dem Einkommensteuer- und
Umsatzsteuergesetz sowie der Handwerksordnung und dem
Sozialgesetzbuch seien zwar begrüßenswert, reichen aber nicht aus, um
bei mittelständischen Unternehmen für einen echten Mehrwert zu
sorgen", stellte Knipper fest. Die Erhöhung des Grenzbetrags zur
Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung von 4.000 Euro auf 5.000 Euro komme
beispielsweise allenfalls Unternehmen mit ein bis drei Mitarbeitern
zugute. Die Anhebung der Tageslohngrenze von 68 Euro auf 72 Euro für
kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer und die damit einhergehende
Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung sei, aufgrund der
Arbeitnehmerstruktur von mittelständischen Unternehmen, ebenfalls nur
in Randbereichen wahrnehmbar. Auch die verminderten Pflichtangaben in
einer Rechnung für Beträge unter 250 Euro (vorher 150 Euro) hätten


nur geringfügige Entlastungen zur Folge.

"Vor dem Hintergrund der sogenannten 'One-in-one-out-Regel'
erscheinen die Anpassungen eher wie der Tropfen auf den heißen
Stein", kritisierte Knipper. Man müsse sich im Vergleich nur die in
Rede stehenden umfangreichen Berichtspflichten von Unternehmen im
Hinblick auf die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit "BEPS"
(Base Erosion and Profit Shifting) vor Augen führen. Nach der
"One-in-one-out-Regel", die sich die Bundesregierung selbst auferlegt
hat, dürfen bürokratische Mehrbelastungen nur eingeführt werden, wenn
im Gegenzug für Entlastung gesorgt wird.

Der Deutsche Bundestag hat Ende März den Gesetzentwurf zum
"Zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen
Wirtschaft von Bürokratie" (sogenanntes BEG II) mit Stimmen der
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen verabschiedet. Sollte das Gesetzgebungsvorhaben am 12.
Mai 2017 auch den Bundesrat passieren, träten die meisten Änderungen
rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de

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