Behandlungsfehler: Patienten nicht mit Beweisführung belasten

Behandlungsfehler: Patienten nicht mit Beweisführung belasten

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(ots) - Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des
Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für
Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu
erleichtern. "Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer
eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der
Beweisführung belastet werden", sagt Martin Litsch,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen
Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen
müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.

Litsch verweist darauf, dass alle AOKs ihren Versicherten ein
umfassendes Behandlungsfehlermanagement bieten. Damit dies noch
besser greifen könne, müsse es zusätzlich klare Informationspflichten
der Leistungserbringer gegenüber Patienten und Krankenkassen geben,
wenn Behandlungsfehler erkannt worden sind oder diese für den
medizinischen Profi offensichtlich werden. Litsch: "Auch die
Herausgabe von Unterlagen seitens der Ärzte und Kliniken muss weiter
verbessert werden. Zu oft wird das den Versicherten und Krankenkassen
verwehrt, so dass die Transparenz über den mutmaßlichen
Behandlungsfehler am Ende auf der Strecke bleibt."

In diesem Zusammenhang wiederholt der AOK-Bundesverband seine
Forderung nach einem Härtefallfonds für die Opfer von
Behandlungsfehlern. "Patienten, die von einem schweren
Behandlungsfehler betroffen sind, brauchen über einen langen Zeitraum
emotionale und finanzielle Unterstützung." Zusätzlich müsse die
Fehlerprävention intensiviert werden. So sollten Mediziner vor einer
Therapie oder Operation noch klarer mit den Patienten besprechen,
warum eine bestimmte Methode geeignet ist, welche Erfolgsaussichten
bestehen und welche Risiken auftreten können. Auch die Variante der
Nicht-Behandlung müsse den Patienten erläutert werden. Martin Litsch:


"Nur so befähigen wir Patienten zu einer gemeinsamen
Therapieentscheidung mit ihren Ärzten auf Augenhöhe."



Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030/34646-2309
Mobil: 01520/15603042
E-Mail: presse@bv.aok.de

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Datum: 09.05.2017 - 14:43 Uhr
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