WAZ:Öffentlichkeit nicht aussperren
- Kommentar von Stefan Wette zum
Mordprozess nach 30 Jahren
ID: 1490521
eingesperrter Mann? Niemand weiß es. Aber schnell kommt die
Erinnerung an Fälle wie die des Gustl Mollath hoch. Daran, dass
psychisch gestörte Menschen vielleicht zu schnell weggesperrt werden.
Den traurigen Fall um den ermordeten Essener Jungen kann keiner
abschließend beurteilen. Aber er sollte daran erinnern, welche
Verantwortung Justiz und Polizei tragen, wenn es darum geht, einen
Schuldigen zu finden.
Gerade bei Gewalt- und Sexualverbrechen ist die Empörung der
Öffentlichkeit verständlich. Aber sie darf nie dazu führen, dass
Unschuldige bestraft werden. Lieber einen Schuldigen laufen lassen,
als einen Unschuldigen zu verurteilen, lautet sinngemäß ein alter
Grundsatz in rechtsstaatlichen Systemen.
Dass das Dortmunder Schwurgericht den Fall ohne Öffentlichkeit
verhandelt, erweckt den Anschein, dass mögliche Fehler der Justiz
nicht nach außen dringen sollen. Das ist schwer zu akzeptieren. Denn
es geht um den Mord an einem kleinen Jungen und um einen frei
herumlaufenden Mörder. Da ist mehr Öffentlichkeit zu empfehlen, um
die spätere Entscheidung transparent zu machen.
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Datum: 11.05.2017 - 18:28 Uhr
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