Landgericht Düsseldorf verhandelt Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe zur einstweiligen Verfügun

Landgericht Düsseldorf verhandelt Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe zur einstweiligen Verfügung von Volkswagen zum Software-Update

ID: 1491640
(ots) - VW versucht Umwelt- und Verbraucherschutzverband
mundtot zu machen: Ohne Anhörung erwirkte die Volkswagen AG Ende März
2017 eine einstweilige Verfügung gegen die DUH und deren
Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch - Absurde Folge: DUH darf
weiterhin auf die hohen NOx-Emissionen eines VW Golf Diesel nach dem
Software-Update hinweisen, nicht aber den Eindruck erwecken, dass die
Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden. So lange diese
Verfügung besteht, ist die DUH in ihrer Arbeit daran gehindert, diese
erschreckend hohen Stickoxid-Emissionen von VW-Betrugsdiesel nach dem
Softwareupdate zu bewerten und Aussagen zur Wirksamkeit und
Rechtmäßigkeit zu tätigen

An diesem Mittwoch verhandelt das Landgericht Düsseldorf über den
Widerspruch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf eine auf Antrag von
VW gegenüber der DUH am 29. März 2017 erlassene einstweilige
Verfügung.

Anlass ist eine Pressemitteilung der DUH vom 17. März 2017. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte im Rahmen ihres
Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) die realen Abgaswerte eines VW
Golf mit illegaler Abschalteinrichtung vor und nach dem Software
Update gemessen, die Ergebnisse bekannt gegeben und bewertet.

Nach der Daimler AG geht mit VW nun ein zweiter großer Autokonzern
in Deutschland mit einer einstweiligen Verfügung gegen die DUH bzw.
in diesem Fall sogar direkt gegen ihren Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch vor und versucht die Aufklärungsarbeit zu behindern. Das Muster
ist jeweils dasselbe: Ohne Anhörung oder mündliche Verhandlung wird
die Aufklärungsarbeit über Monate durch eine einstweilige Verfügung
behindert. Im Falle Daimler hat die DUH den Rechtsstreit vor dem
Landgericht Berlin und dem Landegericht Hamburg gewonnen, die
einstweilige Verfügung wurde aufgehoben, das Urteil ist
rechtskräftig. Dasselbe erwarten wir im Fall Volkswagen.



Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung an
presse@duh.de

Datum:
Mittwoch, 24. Mai 2017, 14:15 Uhr
Ort:
Landgericht Düsseldorf, 2. Etage, Raum 2. 123, Werdener Straße 1,
40227 Düsseldorf

Teilnehmer:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte



Pressekontakt:
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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Datum: 22.05.2017 - 12:28 Uhr
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