Tillmann/Schindler: Energiesteuern werden zukunftsfähig ausgestaltet
ID: 1494829
Kraftstoff wird über 2018 verlängert
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und
Stromsteuergesetzes abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Schindler:
"Mit dem Gesetz passen wir nationale Steuerbegünstigungen im
Energie- und Stromsteuerbereich an das im Jahr 2014 novellierte
EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie an. Das gibt den
Unternehmen - gerade in den energieintensiven Branchen und der
Landwirtschaft - Planungssicherheit.
Das Gesetz sieht ferner eine Verlängerung der Steuerbegünstigung
für als Kraftstoff verwendetes Erdgas (CNG/ LNG) über das Jahr 2018
bis Ende 2026 - abschmelzend ab 2024 - vor.
Wir konnten zudem eine abschmelzende Verlängerung der
Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) bis Ende 2022 aufnehmen, so dass
es im Sinne der Betroffenen und der Unternehmen keinen harten
Ausstieg aus der bisherigen Förderung gibt. Bürgerinnen, Bürger und
Unternehmen erhalten Planungssicherheit bei Ihren
Investitionsentscheidungen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen,
dass insbesondere Erdgas als Zukunftstechnologie in
Verbrennungsmotoren die notwendigen Impulse erhält, um sich dauerhaft
und mit großer Verbreitung am Markt durchsetzen zu können. Das Gesetz
sieht ferner Entlastungsmöglichkeiten für Elektro- und sog.
Plug-In-Hybridfahrzeuge vor, die im Öffentlichen Personennahverkehr
eingesetzt werden. Technologische Fortschritte in der
Automobilindustrie und in der Speichertechnologie werden so im
Energiesteuerbereich nachvollzogen und Zukunftstechnologien
gefördert.
Mit dem Gesetz werden auch die Grundlage für eine elektronische
Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der Verwaltung
im Sinne des Bürokratieabbaus geschaffen.
Weiterhin wird die Regelung des § 60 EnergieStG beibehalten. Damit
werden vor allem mittelständische Tankstellenpächter bei Lieferung an
Kunden hinsichtlich des Energiesteueranteils bei eventuellen
Zahlungsausfällen von der Haftung des Energiesteueranteils befreit.
Dies sichert diesen Unternehmen in einem sehr anspruchsvollen
Marktumfeld die notwendige Liquidität, indem sie die Energiesteuer
gegenüber ihren eigenen Lieferanten nicht zusätzlich absichern
müssen."
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Datum: 31.05.2017 - 09:48 Uhr
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