Rehberg: Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen stärkt Kompetenzen des Bundes
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Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2./3. Lesung
die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Dazu
erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckhardt Rehberg:
"Der Deutsche Bundestag hat heute mit der Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen eines der zentralen Projekte dieser
Legislaturperiode beschlossen. In intensiven Beratungen haben wir im
parlamentarischen Verfahren noch weitreichende Änderungen am
Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Der letztlich
gefundene Kompromiss ist aus gesamtstaatlicher Sicht ein Schritt in
die richtige Richtung. Er enthält sowohl für den Bund als auch für
die Länder insgesamt ausgewogene Verbesserungen.
Den Ländern geben wir mit diesem Paket Planungssicherheit für die
Zeit ab 2020, in der auch sie die verfassungsrechtliche
Schuldenbremse einhalten müssen. Der Bund ist den Ländern bis an die
Grenzen seiner eigenen Belastbarkeit entgegengekommen. Er zahlt ab
2020 rund 10 Milliarden Euro jährlich in das Ausgleichssystem. Das
war das Ergebnis des Ländervorschlags vom Oktober 2016, den wir an
dieser Stelle während der Beratungen im Bundestag nicht in Frage
gestellt haben.
Eine wesentliche Konsequenz des Ländervorschlags ist, dass der
Bund im neuen System der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mehr direkte
und sichtbare Verantwortung für die Finanzlage der Länder bekommt.
Wir haben das nicht angestrebt, stehen aber zu dem Kompromiss.
Folgerichtig erhält der Bund in Zukunft zusätzliche Kompetenzen
sowie Steuerungs- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern. Das eine
ist nicht ohne das andere möglich.
Gerade bei den Steuerungs- und Kontrollrechten konnte die Union in
den parlamentarischen Beratungen erhebliche Verbesserungen für den
Bund durchsetzen. Wenn der Bund den Ländern und Kommunen in Zukunft
Finanzhilfen für Investitionen gewährt, wird er mehr
Mitwirkungsrechte bei der Programmausgestaltung haben. Die Regelungen
sollen sicherstellen, dass die Länder das Geld des Bundes auch
tatsächlich für die vorgesehenen Zwecke verwenden. Nicht zuletzt in
den Bereichen Kitaausbau und Sozialer Wohnungsbau hat sich gezeigt,
dass dies nicht immer der Fall ist.
Die Reform schafft zudem die verfassungsrechtliche Grundlage, dass
der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen
unterstützen kann. Wir stellen hierfür zusätzlich 3,5 Milliarden Euro
bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für bessere Schulen
in Deutschland. Das so genannte Kooperationsgebot des Grundgesetzes
bleibt bestehen.
Im Bereich Steuerverwaltung werden die Weisungsbefugnisse des
Bundes gegenüber den Ländern beim Vollzug der Steuergesetze gestärkt.
Außerdem darf der Bundesrechnungshof zukünftig die Verwendung von
Bundesmitteln durch Länder, Kommunen und Private umfassend prüfen.
Der Stabilitätsrat, der aus den Finanzministern des Bundes und der
Länder sowie dem Bundeswirtschaftsminister besteht, wird ab 2020
überwachen, ob der Bund und die Länder jeweils die Schuldenbremse
einhalten.
Ein weiteres wichtiges Ergebnis ist die Einrichtung einer
Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Der Bund ist damit bei der
Prioritätensetzung seiner Verkehrsinvestitionen künftig weniger von
der Kooperationsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der
Landesstraßenbauverwaltungen abhängig. Ziel ist es,
Straßenbaumaßnahmen schneller zu realisieren und Haushaltsmittel
effizienter einzusetzen. Eine Privatisierung deutscher Autobahnen
wird es nicht geben. Die neue Infrastrukturgesellschaft, die künftig
für Bau und Erhalt der Autobahnen zuständig sein soll, bleibt im
Eigentum des Bundes."
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Datum: 01.06.2017 - 14:16 Uhr
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