Rheinische Post: Die volle Härte des
Rechtsstaats
Kommentar Von Eva Quadbeck
ID: 1495994
Bleiberecht findet sich stets auch ein überdurchschnittlich hoher
Anteil an Straftätern. Dass Bund und Länder diese Menschen in ihre
Heimatländer zurückschicken, ist nicht zu kritisieren. Man kann nicht
nach einem Ereignis wie der Kölner Silvesternacht nach der vollen
Härte des Rechtsstaats rufen, um ein Jahr später eben diese Härte
wieder in Frage zu stellen. Grundsätzlich gilt das auch für
Abschiebungen nach Afghanistan. Dennoch sind der erneute Anschlag und
die massive Kritik an der Sicherheitslage in Afghanistan zu Recht
Anlass für Bund und Länder, weitere Abschiebungen erst nach einer
erneuten Prüfung der Lage vor Ort vorzunehmen. Es gibt auch Fälle, in
denen der Rechtsstaat Gnade vor Recht ergehen lassen sollte. Dazu
zählt das Schicksal der 14-Jährigen aus Duisburg, die in dieser Woche
mit ihren Eltern nach Nepal abgeschoben wurde. Wenn Familien so gut
integriert sind, dass ihre Kinder das Gymnasium besuchen, dann muss
es Ausnahmeregeln geben. Für solche Fälle sollte die rechtliche
Möglichkeit geschaffen werden, von einem Asylverfahren in eine
Anerkennung als Arbeitsmigrant zu wechseln.
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Datum: 01.06.2017 - 20:39 Uhr
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