Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat "für" den Arbeitgeber: Was sind die Konsequenzen?
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Auch wenn der Arbeitgeber die Straftat angewiesen, sie befördert oder dazu animiert hat: Der Arbeitnehmer begeht eine Straftat, er wird dafür strafrechtlich verfolgt, wenn die Sache ans Licht kommt. Es gibt keine Strafbefreiung für diese Fälle, keine Privilegierung; allenfalls strafmildernd wirkt es sich aus, wenn der Arbeitnehmer Anweisungen befolgt hat, oder seinen Arbeitsplatz erhalten wollte.
Gerichte und Staatsanwälte sind regelmäßig sehr streng bei Aussagedelikten, es kommt nämlich häufig vor und kommt selten heraus: Bekommt die Justiz einen solchen Arbeitnehmer "in die Hände", langen sie häufig ungewöhnlich hart zu, auch um abschreckend zu wirken. Arbeitnehmer sollten das wissen, und von solchen Aussagedelikten die Finger lassen.
Auch wenn den meisten Arbeitnehmern deswegen erst einmal keine Kündigung droht: Der Wind im Unternehmen kann sich drehen; neue Chefs setzen neue Standards durch, wollen Mitarbeiter loswerden, die nach den "alten Regeln" gearbeitet haben, sich "die Hände schmutzig gemacht" haben, für das Unternehmen nun eine Belastung darstellen.
Ich berate Sie gern zu den Folgen von Straftaten am Arbeitsplatz, und zu allen Fragen an der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Strafrecht: Ich bin Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 18 Jahren anwaltlicher Tätigkeit vor Arbeitsgerichten bundesweit, und mit ebenso langer Erfahrung als Strafverteidiger.
Rechtsanwalt Alexander Bredereck
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Datum: 05.06.2017 - 21:00 Uhr
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