Conterganopfer gewinnt gegen ehemaliges Vorstandsmitglied der Conterganstiftung
ID: 1497702
contergangeschädigten Kläger Andreas Meyer und dem Beklagten und
ehemaligen Vorstandsmitglied der Conterganstiftung, RA Karl Schucht,
hat das Landgericht Bonn am 10.5.2017 ein Urteil gefällt. Das Urteil
(Aktz. 13 O 136/16) ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren
berührt die Frage eines möglichen Zusammenwirkens zwischen Grünenthal
und der bundesdeutschen Conterganstiftung.
RA Karl Schucht wurde untersagt zu behaupten:
"Herr Meyer hat behauptet, 30 Jahre lang habe Grünenthal in der
Conterganstiftung auch auf die medizinischen Akten der Betroffenen
geschaut. Diese Behauptung ist unwahr. Grünenthal hat zu keiner Zeit
Zugang zu den medizinischen Akten der Conterganstiftung gehabt. Die
medizinischen Akten wurden und werden stets in der Geschäftsstelle
der Conterganstiftung aufbewahrt."
Sollte RA Schucht diese Behauptung erneut aufstellen, muss er mit
einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 EUR sowie ersatzweise mit bis zu 6
Monaten Ordnungshaft rechnen.
Ferner muss RA Schucht gegenüber den Abgeordneten des
Bundesfamilien-ausschusses der 17. Wahlperiode schriftlich richtig
stellen:
"Hiermit stelle ich richtig. Herrn Meyers Äußerungen waren nicht
unwahr. Die Grünenthal GmbH hatte in der Person ihres Leiters der
Rechtsabteilung und des Ressorts Marketing, Rechtsanwalt Herbert
Wartensleben, der von 1972 bis 2003 Vorsitzender der medizinischen
Kommission der Conterganstiftung war, Zugang zu den medizinischen
Akten der Conterganstiftung gehabt."
Im übrigen wurde Meyers Klage gegen Schucht abgewiesen.
Meyer hat Berufung gegen die klageabweisenden Teile des Urteils
eingelegt.
Meyer wurde und wird vertreten von Herrn Prof. Dr. Jan Hegemann
der Sozietät Raue Rechtsanwälte LLP in Berlin. Hegemann hält eine
Berufung gegen das Urteil für erfolgversprechend.
Meyer sagt: "Nunmehr muss das seit 1972 über die Conterganstiftung
die Aufsicht führende Bundesfamilienministerium der Öffentlichkeit
erklären, warum es 30 Jahre lang in der Conterganstiftung diesen
Grünenthalfilz zugelassen hat."
Das Urteil und weitere Informationen finden Sie unter diesem Link:
http://ots.de/NiJv3
Pressekontakt:
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Telefon: +49 (0)172 / 2905974
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Datum: 08.06.2017 - 09:30 Uhr
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