Inländerdiskriminierung bei Versandapotheken beseitigen - Versender im EU-Ausland haben aktuell Wettbewerbsvorteile
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Versandapotheken aus dem Ausland erlaubt, Boni auf
verschreibungspflichtige Arzneien zu geben. Deutschen Apotheken
bleibt das wegen der nationalen Arzneimittelpreisverordnung
untersagt. Es liegt eine Inländerdiskriminierung vor. "Diese
Situation sollte möglichst rasch politisch entschärft werden", sagt
Udo Sonnenberg, Geschäftsführer des BVDVA. "Alle Apotheken in
Deutschland haben seit rund neun Monaten einen Wettbewerbsnachteil
gegenüber ihren europäischen Kollegen. Das kann nicht sein. Ein
Lösungsweg wäre, eine Höchstpreisverordnung, die 2006 schon einmal
als Gesetzentwurf im Parlament eingebracht wurde, für RX-Arzneien
einzuführen und damit einen stärkeren Wettbewerb zwischen Apotheken
um das beste Serviceangebot zu ermöglichen," so Sonnenberg weiter.
Dem deutschen Gesundheitswesen ist zu wünschen, dass die Politik
nach den Bundestagswahlen schnell handelt und die
Inländerdiskriminierung mit einer neuen Arzneimittelpreisgestaltung
beseitigt. Es besteht sonst die Gefahr, dass deutsche Apotheken
Filialen im EU-Ausland eröffnen. Das würde perspektivisch mehrere
tausend Arbeitsplätze in Deutschland gefährden.
Versandapotheken sind etablierter Teil der Versorgung und müssen
es bleiben
Die Digitalisierung, bei der Versandapotheken Treiber sind, eine
alternde und stärker auf Arzneimittel angewiesenen Gesellschaft, der
Kostendruck im Gesundheitswesen und Patienten, die sich in über einem
Jahrzehnt mit Versandapotheken schon an den Komfort gewöhnt haben,
sprechen für den Arzneiversand. "Die Gesundheitsversorgung wird sich
weiter modernisieren und Versandapotheken sind fester Bestandteil
dieser Entwicklung. Es ist Zeit, die aktuell herrschende
Inländerdiskriminierung zu beseitigen - am besten umgehend nach der
Wahl mit einer Höchstpreisverordnung", sagt der
BVDVA-Geschäftsführer.
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Datum: 13.06.2017 - 10:54 Uhr
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