Straßenausbaubeitrag in der Steuererklärung? Ablehnung durch Finanzamt nicht akzeptieren!
Grundstückseigentümer, die einen Straßenausbaubeitrag zahlen mussten und die angefallenen Arbeitskosten von der Steuer absetzen wollten, sollten Einspruch gegen einen ablehnenden Steuerbescheid ihres Finanzamts einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Darauf weist Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern, hin.
Unter anderem zu dieser Fragestellung ist auch ein Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Deshalb sollten Immobilieneigentümer eine mögliche Ablehnung durch die Finanzämter nicht akzeptieren, Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung kann auf das laufende Gerichtsverfahren beim Bundesfinanzhof verwiesen werden (Aktenzeichen: VI R 18/16). Der Steuerfall bleibt dann bis zu einem Urteil offen und man erhält Geld zurück, falls der Bundesfinanzhof zugunsten der Immobilieneigentümer entscheidet.
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Datum: 16.06.2017 - 11:39 Uhr
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