Warum ein Sechser im Lotto steuerfrei ist
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Steuerfreie Einnahmen, Beispiele
Steuern und Steuererhöhungen erhitzen allenthalben die Gemüter der Steuerzahler. Besonders schmerzhaft empfinden es viele, wenn der Staat die Hand aufhält bei den Einnahmen, etwa in Form von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer. Dabei wird dann oft vergessen, dass nicht alles, was an Geldern zufließt, auch tatsächlich mit einer Steuer belegt ist.
Auch Lotteriegewinne sind steuerfrei
Zu den steuerfreien Einnahmen gehören zum Beispiel das Arbeitslosengeld sowie das Teilarbeitslosengeld.
Auch das Kurzarbeitergeld wird vom Gesetzgeber als steuerfrei erklärt.
Ebenfalls steuerfrei sind Einkünfte aus bestimmten Versicherungen, zum Beispiel der Krankenversicherung oder auch der Unfallversicherung.
Immer wieder für Verwirrung sorgt im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit der Lotteriegewinn. So hält sich im Volksglauben hartnäckig die Überzeugung, dass ein Lotteriegewinn im ersten Jahr steuerfrei ist, nach einem Jahr aber dann versteuert werden muss. Dies ist aber so nicht korrekt. Tatsächlich ist es so, dass der Lotteriegewinn grundsätzlich steuerfrei ist, egal wie satt er ausfällt, und das sowohl im ersten Jahr als auch im zweiten Jahr und in allen folgenden Jahren nach der Auszahlung der Gewinnsumme. Legt der Lotteriegewinner allerdings seinen Gewinn an, etwa indem er damit eine Immobilie kauft, diese Immobilie vermietet und daraus Mieteinnahmen erzielt, dann muss er diese Miete versteuern. Diese Miteinnahmen sind nicht steuerfrei.
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Datum: 19.06.2017 - 10:45 Uhr
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