Westfalen-Blatt: zu unerlaubter Telefonwerbung
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man keine Einwilligung dazu gegeben hat - oder glaubt, keine gegeben
zu haben. Denn das ist schneller passiert, als einem lieb ist. Ob
Gewinnspiel oder neuer Telefonvertrag: Fast nichts bekommt der Kunde
heute mehr ohne Werbeeinwilligung. Die kann zwar widerrufen werden,
aber wer denkt schon daran? Besonders kriminell wird es, wenn
Verbraucher am Telefon regelrecht überrumpelt werden. Seit 2013 ist
das zwar verboten, die Regeln werden aber offensichtlich immer öfter
missachtet. Das belegen die Zahlen der Bundesnetzagentur, die in
diesem Jahr bereits 4200 schriftliche Beschwerden pro Monat
registriert hat. Aufs Jahr gerechnet wären das 50400. 2016 waren es
noch 29000, im Jahr davor 24500. So kann's nicht weitergehen! Wenn
unseriöse Unternehmen die Regeln nicht befolgen wollen, müssen sie
eben bestraft werden. Und zwar nicht nur mit hohen Bußgeldern. Dass
die Bundesnetzagentur die Missetäter nun auch mal beim Namen nennt,
könnte den einen oder anderen Konzernchef vielleicht beeindrucken.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 21.06.2017 - 21:30 Uhr
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