Weinberg: Im Kinderschutz muss immer der Einzelfall zählen
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ganzheitlichen Blick
Derzeit werden die geplanten Gesetzesänderungen zu Kindern in
Pflegefamilien und Heimen breit diskutiert. Dazu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:
"Wir können die vom Bundesfamilienministerium geplante
Pflegekinderreform nicht mittragen und wurden in unserer Kritik von
den vernichtenden Urteilen der Sachverständigen in der Anhörung des
Deutschen Bundestages am 19. Juni 2017 bestätigt.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nicht erkennbar. Zum
einen gibt es bereits die rechtliche Möglichkeit, einen dauerhaften
Verbleib des Kindes im Heim oder in der Pflegefamilie gerichtlich
anzuordnen, wenn das Wohl des Kindes bei der Rückführung zu den
Eltern gefährdet wäre. Zum anderen weil sich schablonenhaftes Denken
im Kinderschutz verbietet. Es kommt im Familienrecht immer auf den
Einzelfall an. Familiengerichte und Jugendämter müssen prüfen, was
für das jeweilige Kind in der jeweiligen Situation, in der jeweiligen
Beziehungsstruktur das Beste ist. Wenn laut Gesetzentwurf dagegen vor
allem Formeln wie "Kontinuität" und "Stabilität" darüber entscheiden
sollen, ob ein Kind weiter im Heim oder in der Pflegefamilie
untergebracht wird, auch wenn Eltern wieder erziehungsfähig sind,
wird das der Vielschichtigkeit der Bedürfnisse und Umstände nicht
gerecht.
Immerhin willigen 68 Prozent der leiblichen Eltern freiwillig in
die Fremdunterbringung ihrer Kinder ein oder suchen von sich aus
Hilfe. Nicht alle misshandeln und vernachlässigen ihre Kinder, nicht
alle sind vollständig erziehungsunfähig. Es gibt Herkunftseltern, die
liebevoll sind, aber aufgrund einer Krankheit ausfallen oder in einer
vorübergehenden Lebenskrise stecken. Es gibt auch Kinder, die mit
ihren Pflegeeltern nicht zurechtkommen, und Pflegeeltern, die keine
gute Bindung aufbauen. Die Deutsche Gesellschaft für Systemische
Therapie schreibt in ihrer Stellungnahme: 'Auch Pflegeeltern können
aus unterschiedlichen Gründen, die in dem Bedarf des Kindes oder der
eigenen Familiensituation liegen, an ihre Grenzen kommen, so dass
Pflegeverhältnisse nicht fortgesetzt werden können und Kinder in
mehreren Pflegefamilien und Heimen leben müssen.'
Es gibt erschütternde Fälle, in denen Kinder von ihren Eltern
misshandelt oder vernachlässigt wurden. Es gibt auch schreckliche
Fälle, bei denen Kinder in Pflegefamilien oder in Heimen zu Schaden
kamen. Daran erinnerte am 19. Juni 2017 in der Anhörung des Deutschen
Bundestags Thomas Mörsberger, der Mitglied des runden Tisches
Heimaufsicht war. Dass auch in den letzten Jahren Kinder getötet und
misshandelt wurden, obwohl die Ämter bereits eingeschaltet waren, lag
nicht an der Gesetzeslage, sondern an der falschen Anwendung der
Gesetze. In diesen Fällen wären die zuständigen Behörden und Gerichte
gesetzlich verpflichtet gewesen, die Kinder aus den katastrophalen
Zuständen herauszunehmen. Wenn Kinderschutz versagt, liegt das
vielmehr an zu wenig qualifiziertem Personal in den zuständigen
Ämtern und Einrichtungen. Wir brauchen mehr verbindliche
Qualifizierung bei Familienrichtern, Jugendämtern oder bei
Verfahrensbeiständen.
Viele Pflegeeltern machen einen tollen Job und haben meine
aufrichtige Bewunderung für diese wertvolle Arbeit mit oft sehr
schwierigen Kindern. Die besonderen Herausforderungen, auch die
Herkunftseltern als Teil des Familiensystems des Kindes
miteinzubeziehen, meistern viele Pflegeeltern hervorragend. Im
Unterschied zu Adoptionen haben aber Kinder in Pflegefamilien immer
zwei Familien. Die Sachverständigen des Bundestages haben betont,
dass es für eine gesunde Entwicklung wichtig ist, keine Seite zu
verdrängen, sondern - soweit möglich - im Interesse des Kindes das
ganze System zu sehen.
Herkunftseltern, die ressourcenarm sind, haben keine eigene Lobby.
Die Union setzt sich dafür ein, dass auch das ganze Familiensystem
des Kindes gesehen und die Bedeutung der Herkunftseltern nicht
negiert wird."
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Datum: 22.06.2017 - 13:52 Uhr
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