Neues Urteil - Verfassungsgerichtshof korrigiert negative Entscheidung zum Bau einer 3. Piste inÖsterreich
ID: 1505696
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Hierzu erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Das ist ein guter Tag für den
Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Wir freuen uns
sehr über das korrigierte, aktuelle Urteil."
Das österreichische Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat im Februar
dieses Jahres den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen
Wien-Schwechat als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der VfGH gibt
folgende Bewertung ab: "Das Bundesverwaltungsgericht hat die
Rechtslage grob verkannt und den Klimaschutz sowie den Bodenverbrauch
falsch bewertet."
Für die ADV war die Entscheidung juristisch und sachlich
unhaltbar. Die Versagung einer dritten Piste in Wien verbessert die
Klimabilanz nicht, ganz im Gegenteil. Es wird deshalb nicht weniger
geflogen. Dies beweist die unmittelbar danach veröffentlichte
Ankündigung des Flughafen Prag, den Ausbau des Flughafens stärker
voran zu treiben.
Pressekontakt:
Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-14
Mobil: 0159-043 57 505
polders@adv.aero
Sabine Herling
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation I ADV-Pressesprecherin
Tel.: 030-310 118-22
Mobil: 0176-1062 8298
herling@adv.aero
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Datum: 29.06.2017 - 16:07 Uhr
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