Mitteldeutsche Zeitung: zu Vorratsdatenspeicherung
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gewisse Zeit Zugriff haben wollen auf die Information, wer wann mit
wem wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet
bewegt - das ist gewiss nachvollziehbar. Nachvollziehbar ist aber
ebenso, dass Bürger finden, der Zugriff auf diese Informationen stehe
dem Staat grundsätzlich nicht zu. Auch bleibt es nicht bei der
Vorratsdatenspeicherung. Erst in der vorigen Woche hat der Bundestag
ein Gesetz verabschiedet, das es den Sicherheitsbehörden mit Hilfe
einer eigenen Software gestattet, auf Messenger-Dienste und
Festplatten zuzugreifen. Die Vorratsdatenspeicherung könnte nun vor
Gericht abermals scheitern. Geschieht dies, wäre sie nach zehn Jahren
des Hin und Her endgültig tot.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 29.06.2017 - 18:27 Uhr
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