Mitteldeutsche Zeitung: zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Fluggastdaten-Abkommen
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sie ihre Wachsamkeit erhöhen. Auch Daten können gesammelt werden.
Aber dabei ist eine präzise Auswahl nötig. Einfach den
Datenstaubsauger einzuschalten und auf Verdacht von allen alles
mitzunehmen, was so herumliegt - von der Gepäcknummer bis zum
Sonderwunsch "glutenfreie Kost" - ist nicht in Ordnung. Es klingt
lapidar, dass sich Geheimdienste dafür interessieren, ob ein
Reisender auf Fleisch oder Fisch verzichtet. Aber es geht sie
schlichtweg nichts an. Privatheit ist ein Grundrecht.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 26.07.2017 - 18:58 Uhr
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