Autounfall mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung überhaupt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wenn die Temperaturen steigen, scheuen sich Frauen und Männer nicht, auch beim Autofahren Flip-Flops oder Badeschuhe zu nutzen. Dies ist auch nicht verboten, doch sollten die Fahrer bedenken, dass bei einem Autounfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung Leistungen in der Vollkasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen kann“. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jetzt hin. Einfacher ist es, wenn der Kasko-Versicherer, im Falle eines Falles auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und den Schaden bezahlt. Unabhängig davon, können sogar strafrechtliche Folgen eintreten, denn beim Autofahren müssen gewisse „Sorgfaltspflichten“ beachtet werden. Das Fahren mit Flip-Flops könnte beim Brems- oder Kuppelvorgang durch Abrutschen zu erheblichen Risiken führen. Mit anderen Worten: Sie müssen sich im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Das regelt bereits die Paragraphen 1 und 23 (1) der StVO. Deshalb: Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eige-nen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten.
Die GVI stellt unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos Informationen zum Thema „Autounfall – was tun“ zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Informationen zu Autounfällen mit Flip-Flops und zum Versicherungs- und Strafrecht.
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Datum: 01.08.2017 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516343
Anzahl Zeichen: 2088
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.08.2017
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