Autounfall mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung überhaupt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Wenn die Temperaturen steigen, scheuen sich Frauen und Männer nicht, auch beim Autofahren Flip-Flops oder Badeschuhe zu nutzen. Dies ist auch nicht verboten, doch sollten die Fahrer bedenken, dass bei einem Autounfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung Leistungen in der Vollkasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen kann“. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jetzt hin. Einfacher ist es, wenn der Kasko-Versicherer, im Falle eines Falles auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und den Schaden bezahlt. Unabhängig davon, können sogar strafrechtliche Folgen eintreten, denn beim Autofahren müssen gewisse „Sorgfaltspflichten“ beachtet werden. Das Fahren mit Flip-Flops könnte beim Brems- oder Kuppelvorgang durch Abrutschen zu erheblichen Risiken führen. Mit anderen Worten: Sie müssen sich im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Das regelt bereits die Paragraphen 1 und 23 (1) der StVO. Deshalb: Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eige-nen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten.
Die GVI stellt unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos Informationen zum Thema „Autounfall – was tun“ zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Informationen zu Autounfällen mit Flip-Flops und zum Versicherungs- und Strafrecht.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 01.08.2017 - 11:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516343
Anzahl Zeichen: 2088
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.08.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 542 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Autounfall mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung überhaupt?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).