Autounfall mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung überhaupt?

Autounfall mit Flip-Flops – zahlt die Versicherung überhaupt?

ID: 1516343

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 01.08.2017. Sommer, Sonne - und Flip-Flops. Jetzt zur Sommerzeit wird auch gerne beim Autofahren Wert auf legere Kleidung gelegt. Manch einer greift dabei gerne auch zu Flip-Flops. Doch aufgepasst: Es ist zwar nicht verboten sich mit einem leichten Schuhwerk ans Steuer zu setzen. Jedoch kann es bei einem Autounfall zu unangenehmen Folgen bei der Versicherung kommen. Wer mit Flip-Flops oder Badelatschen an einem Unfall beteiligt ist, kann auch mit strafrechtlichen Folgen belangt werden. Darauf macht jetzt zur Urlaubszeit die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) aufmerksam.

„Wenn die Temperaturen steigen, scheuen sich Frauen und Männer nicht, auch beim Autofahren Flip-Flops oder Badeschuhe zu nutzen. Dies ist auch nicht verboten, doch sollten die Fahrer bedenken, dass bei einem Autounfall grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Versicherung Leistungen in der Vollkasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen kann“. Darauf weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jetzt hin. Einfacher ist es, wenn der Kasko-Versicherer, im Falle eines Falles auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und den Schaden bezahlt. Unabhängig davon, können sogar strafrechtliche Folgen eintreten, denn beim Autofahren müssen gewisse „Sorgfaltspflichten“ beachtet werden. Das Fahren mit Flip-Flops könnte beim Brems- oder Kuppelvorgang durch Abrutschen zu erheblichen Risiken führen. Mit anderen Worten: Sie müssen sich im Straßenverkehr so verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird. Das regelt bereits die Paragraphen 1 und 23 (1) der StVO. Deshalb: Verantwortungsbewusste Autofahrer sollten im eige-nen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten.

Die GVI stellt unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ kostenlos Informationen zum Thema „Autounfall – was tun“ zur Verfügung. Darin enthalten sind auch Informationen zu Autounfällen mit Flip-Flops und zum Versicherungs- und Strafrecht.


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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Datum: 01.08.2017 - 11:29 Uhr
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