Winkelmeier-Becker: Entwurf des Ministeriums zur Musterfeststellungsklage erneut mangelhaft
ID: 1516413
Musterfeststellungsklage liegen bereits seit 2016 vor
Das Bundesjustizministerium hat der Unionsfraktion am gestrigen
Montag vorgeworfen, eine Musterfeststellungsklage zu blockieren. Dazu
erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Bundesjustizminister Maas verdreht in der Diskussion um die
Einführung von Musterfeststellungsklagen für Verbraucher die
Tatsachen. Der Minister hat schon vor längerer Zeit einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der rechtlich völlig unzulänglich ist.
Diesem Entwurf entspricht der von ihm am Freitag veröffentlichte
sogenannte Diskussionsentwurf, der aber für Verbraucher auch in
Fällen wie der Dieselaffäre keine Rechtssicherheit bringen würde.
Dies haben wir dem Minister immer wieder gesagt, ohne dass er Taten
folgen ließ. Minister Maas legt lediglich wieder einmal Aktionismus
an den Tag.
Die Entwürfe seines Hauses sehen vor, dass Musterklagen in
frühestens zwei Jahren ab Verabschiedung des Gesetzes möglich sein
würden. Es ist also unredlich, so zu tun, als könne die Initiative
die Lage von Verbrauchern im Zusammenhang mit den Abgasskandalen
verbessern. Entsprechende Klagen könnten gar nicht erhoben werden.
Eine Musterfeststellungsklage kann Geld, Zeit und Nerven für alle
Beteiligten sparen. Darum hat die Unions-Bundestagsfraktion bereits
im November 2016 eigene Eckpunkte zu einer Musterfeststellungsklage
formuliert. Uns ist wichtig, schnell und preiswert Rechtssicherheit
für Verbraucher, aber auch für Unternehmen und Gerichte herzustellen.
Die Kritikpunkte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Entwurf des
Justizministers im Einzelnen:
- Aus unserer Sicht muss die Gefahr ausgeschlossen sein, dass
ausländische Großkanzleien über Verbrauchervereine aus dem
EU-Ausland, die als "Strohmänner" fungieren, bei uns klagen
können. Mit dem Maas-Entwurf kann nicht verhindert werden, dass
bei uns eine Klageindustrie nach US-Vorbild entsteht.
- Der Maas-Entwurf schafft keine Rechtssicherheit, wenn es zum
Vergleich der Geschädigten kommt. Daher ist zu befürchten, dass
verklagte Unternehmen sich im Zweifel auf keinerlei Vergleiche
einlassen werden. Damit würden Verfahren sehr lange dauern.
Verbraucher verlören viel Zeit, bis eine verbindliche
Gerichtsentscheidung fällt.
Nach unserer Vorstellung ist eine schnelle gerichtliche Klärung
für alle Betroffenen wichtiger als ein ausgefeilter Vergleich
für wenige. Wer im Klageverzeichnis eingetragen ist, dem
Vergleich aber nicht beitritt, muss deshalb den Prozess
fortsetzen können. Auch über ein Beschleunigungsgebot bei
Gericht wäre nachzudenken, wenn durch die Musterentscheidung
viele Ansprüche geklärt werden können.
- Vorschläge aus dem Hause Maas vermitteln leider immer den
Anschein, einseitig gegen die Unternehmen gerichtet zu sein -
auch da, wo dies sachlich nicht gerechtfertigt ist. Wir wollen,
dass sich auch Unternehmen auf ein Feststellungsurteil berufen
können. Es muss gleiches Recht für beide Seiten gelten.
- Außerdem brauchen wir eine Lösung zur Durchsetzung von
Verbraucheransprüchen bei kleinen Streuschäden, bei denen kein
Verbraucherverband zur Klage bereit ist. Dabei geht es auch um
den "Wettbewerbsvorteil durch Rechtsbruch", den unseriöse
Anbieter gezielt einkalkulieren. Dieses Problem ignoriert der
"Diskussionsentwurf" völlig.
- Laut Entwurf geht der Minister selbst davon aus, dass ein
Musterverfahren erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
möglich sein wird, weil in dieser Zeit zunächst das
Klageverzeichnis aufgebaut werden müsste. Es ist deshalb
unredlich so zu tun, als könnten mit dem vorliegenden
Gesetzentwurf Streitfragen in Zusammenhang mit Abgasproblemen
gelöst werden. Wenn der Minister das Projekt
Musterfeststellungsklage fördern will, sollte er bereits jetzt
mit den Vorbereitungen für ein Klageverzeichnis anfangen.
Es ist unredlich, wenn der Minister so tut, als hätten einzelne
Betroffene ohne ein Musterfeststellungsverfahren keinen ausreichenden
Rechtsschutz. Selbstverständlich besteht wie bisher die Möglichkeit
zur individuellen Klage, die auch zum Beispiel von einem
Verbraucherverband unterstützt werden kann. Bedürftige Kläger können
bei guter Erfolgsprognose nach wie vor Prozesskostenhilfe erhalten."
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Datum: 01.08.2017 - 12:09 Uhr
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