Das ändert sich zum 1. August 2017

Das ändert sich zum 1. August 2017

ID: 1516464

ARAG Experten zu aktuellen Gesetzesänderungen



(firmenpresse) - Der heutige 1. August 2017 bringt für die Deutschen einige neue Gesetze und Gesetzesänderungen mit sich. Betroffen sind vor allem Rentner, Erzeuger von Gewerbemüll und Besitzer von Heizöltanks. ARAG Experten haben einen kurzen Überblick zusammengestellt.



Krankenversicherung der Rentner

Ab sofort kommen viele Rentnerinnen und Rentner, die für die Erziehung ihrer Kinder zeitweise nicht gearbeitet haben und privat über die Ehepartner versichert waren, einfacher in die oft günstigere (gesetzliche) Krankenversicherung der Rentner. Laut ARAG Experten werden nämlich für jedes Kind pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet. Wer prüfen lassen möchte, ob für ihn diese Änderung der sogenannten 9/10 Regelung möglich ist, kann sich an seine Krankenversicherung wenden.



Neues für Eigentümer von Heizöltanks

Heizöltanks müssen von ihren Eigentümern regelmäßig geprüft werden, denn Lecks können schlimme Folgen für die Qualität des Trinkwassers haben. Sachverständige sollen ab sofort häufiger schauen, ob ein Öltank ordnungsgemäß arbeitet. Das regelt die neue, bundesweit gültige "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV). Für Eigentümer eines Heizöltanks gilt auch mit der neuen Verordnung, dass sie für den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Tankanlage verantwortlich sind. Bei bestehenden Heizöltanks sind möglicherweise kleinere Maßnahmen wie die Nachrüstung eines Antiheberventils, einer Tankuhr auf jedem Tank oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb nötig. Seit dem 1. August gilt außerdem: Nur Fachbetriebe dürfen künftig oberirdische Heizöltanks mit mehr als 1.000 Liter Fassungsvolumen errichten, reparieren, reinigen und stilllegen.



Neue Gewerbeabfallverordnung

Die in die Jahre gekommene Gewerbeabfallverordnung wird an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst. Die Verordnung gilt ab sofort für alle Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle und bestimmter Bau- und Abbruchabfälle sowie Entsorger, also Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen. Bei Bau- und Abbruchabfällen gilt die grundsätzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Glas, Kunststoff, Metallen, einschließlich Legierungen, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemischen, Baustoffen auf Gipsbasis, Beton, Ziegeln sowie Fliesen und Keramik durch die Erzeuger und Besitzer. Ferner wird die Pflicht zur vorrangigen Zuführung, zur Vorbereitung, zur Wiederverwendung oder zum Recycling geregelt. Die neue Verordnung schreibt Eigenkontrollen der Betreiber von Vorbehandlungsanlagen bei Abfallanlieferungen und Abfallauslieferungen vor. Schließlich wird eine jährliche Fremdüberwachung zur Überprüfung der Betriebsweise der Anlage und der Ergebnisse der Eigenkontrollen festgelegt sowie das Führen eines Betriebstagebuches vorgeschrieben.





Keine Hochzeit unter 18

Minderjährige werden nun vor zu früher Heirat geschützt. Bisher konnte bereits mit 16 Jahren eine Heiratserlaubnis beim Familiengericht beantragt werden. Diese Möglichkeit fällt nun weg. Eine Ehe, die unter Verstoß der neuen Ehemündigkeitsbestimmung im Alter zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurde, soll künftig in der Regel durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.



Touristensteuer für Malaysia-Urlauber

Wer künftig nach Malaysia reist, muss eine Touristensteuer abgeben. Diese liegt zwischen 50 Cent und 4,20 Euro pro Zimmer und Nacht. Ausnahmen stellen laut ARAG Experten nur Unterkünfte von Privatleuten sowie religiöse Herbergen wie beispielsweise Klöster dar.



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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.08.2017 - 13:55 Uhr
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