Klare Sache: Transparenz bei Krediten
ID: 1518487
Verbraucherdarlehen, wesentliche Bestimmungen
Entscheidend für die Lösung einer Prüfungsfrage, in der es um die wesentlichen Bestimmungen eines Verbraucherdarlehens geht, ist zunächst einmal das BBG. Dieses unterscheidet im Allgemeinen Teil zwischen Unternehmer und Verbraucher, so dass der Begriff des Verbrauchers hier klar definiert ist.
Bestimmungen für Verbraucherdarlehen dienen dem Verbraucherschutz
Der Hintergrund für die Bestimmungen für Verbraucherdarlehen ist der damalige Wille des Gesetzgebers, nämlich eine klare Erkennbarkeit der Bedingungen für den Verbraucher. Dies war nämlich in der Vergangenheit nicht immer der Fall. Die Regelungen dienen damit dem Verbraucherschutz.
Hat der angehende Betriebswirt/in IHK diese Zusammenhänge erst einmal verinnerlicht, kann er die entsprechenden Bestimmungen leicht ableiten:
Der Nettobetrag des Verbraucherdarlehens muss klar erkennbar sein. Fällt bei einem Darlehen über 10.000 Euro zum Beispiel ein Disagio von 2.000 Euro an, beträgt die Nettoauszahlung nur noch 8.000 Euro.
Auch die Art und Weise der Rückzahlung muss klar dargelegt werden. Diese Tilgungsmodalitäten können zum Beispiel vorsehen, dass das Darlehen monatlich zurückgezahlt wird, oder dass monatlich zunächst die Zinsen und dann am Ende der Laufzeit die gesamte Kreditsumme.
Ebenfalls klar erkennbar müssen Zinssatz und sonstige Kosten sein. Entscheidend ist hier der effektive Jahreszins und nicht etwa der Nominalzins, der häufig sehr viel niedriger als der effektive ist.
Auch der Verzugszins muss für den Verbraucher deutlich erkennbar sein. Entscheidend ist auch hier, wie bei den anderen Bestimmungen, die Transparenz.
Generell muss der Kreditvertrag auch schriftlich abgeschlossen werden. Dies dient nicht zuletzt auch als Nachweis für die vereinbarten Konditionen.
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Datum: 08.08.2017 - 13:45 Uhr
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