Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel
ID: 1519715
Stimmzetteln ist auch bei der Bundestagswahl am 24. September 2017
nicht im ganzen Bundesgebiet gleich. Hierzu erläutert der
Bundeswahlleiter, dass für jeden Wahlkreis eigene Stimmzettel
gedruckt werden, weil in jedem der 299 Wahlkreise unterschiedliche
Direktkandidatinnen und -kandidaten antreten. Daraus folgt, dass es
299 unterschiedliche Stimmzettel geben muss.
Inhalt und Aufbau der Stimmzettel sind in § 30 des
Bundeswahlgesetzes festgelegt. Danach werden auf dem Stimmzettel in
der linken Spalte - für die Wahl mit der Erststimme - die
Direktkandidatinnen und -kandidaten, in der rechten Spalte - für die
Wahl mit der Zweitstimme - die Landeslisten der Parteien aufgeführt.
Die Reihenfolge ist zunächst nach den Parteien bestimmt, die mit
Landeslisten antreten. Ihre Reihenfolge in der rechten Spalte des
Stimmzettels richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die die
einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2013 in dem
jeweiligen Land erzielt haben. Die übrigen Parteien sind in
alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Somit ist die Reihenfolge der
Parteien auf den Stimmzetteln innerhalb jedes einzelnen Landes
einheitlich.
Bei der Bundestagswahl 2017 nimmt die CDU in dreizehn Ländern den
Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Berlin,
Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz,
Baden-Württemberg und im Saarland), in zwei Ländern steht die SPD an
erster Stelle (in Hamburg und in Bremen), in Bayern ist dies die CSU.
Den Listenplatz 2 belegen in zehn Ländern die SPD (in
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin,
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern,
Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern DIE LINKE (in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Thüringen) und
in zwei Ländern die CDU (in Hamburg und in Bremen). Auf dem
Listenplatz 3 stehen in neun Ländern die GRÜNEN (in
Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen,
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und
Baden-Württemberg), in vier Ländern die SPD (in
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und in Thüringen), in
drei Ländern DIE LINKE (in Brandenburg, Berlin und im Saarland). Den
Listenplatz 4 haben in jeweils fünf Ländern DIE LINKE (Hamburg,
Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen) sowie die AfD
(Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und
Thüringen) inne, in vier Ländern die FDP (Schleswig-Holstein,
Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) und in Berlin und im
Saarland die GRÜNEN. Den Listenplatz 5 belegen in sechs Ländern die
AfD (in Bremen, Berlin, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und im
Saarland) in fünf Ländern die GRÜNEN (Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen), in drei Ländern
die FDP (Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und in zwei
Ländern DIE LINKE (in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz).
In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der
Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in der Reihenfolge der
Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge
die Direktkandidatinnen und -kandidaten von Parteien ohne
Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und
Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen wurden.
Die genaue Reihenfolge der Direktkandidatinnen und -kandidaten von
Parteien als Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten auf den
Stimmzetteln in den einzelnen Ländern steht unter
www.bundeswahlleiter.de zur Verfügung. Zugelassene Wahlvorschläge
erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei
nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl
verzichten.
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de
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Datum: 11.08.2017 - 12:34 Uhr
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