Rheinische Post: Kommentar /
Praktizieren verbieten
= Von Christian Schwerdtfeger
ID: 1520698
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger
Körperverletzung gegen einen Heilpraktiker, der Krebspatienten mit
einem unzureichenden Mittel behandelt haben soll. Im Kreis Viersen
darf er deshalb nicht mehr praktizieren. So ist es mehr als
verwunderlich, dass der Nachbarkreis Wesel ihm erlaubt, weiterhin
Patienten zu betreuen. Das mag juristisch sauber sein, moralisch ist
es aber inakzeptabel. Schließlich sind im Verlauf der Behandlungen
Patienten gestorben. Ob deren Tod mit den zweifelhaften Präparaten zu
tun hat, mit denen der Heilpraktiker sie behandelt hat, ist noch zu
klären. Aber mindestens solange die Ermittlungen laufen, sollte man
ihm keine Erlaubnis zum Praktizieren erteilen. Dem Land sind in dem
Fall die Hände gebunden. In NRW liegt die Verantwortung für
vorläufige Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung bei den
Kreisen. Mit dieser Kleinstaaterei muss langsam Schluss sein. Die
Landesregierung muss in solchen prekären Fällen das letzte Wort
haben.
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Datum: 15.08.2017 - 21:02 Uhr
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