neues deutschland: Kommentar zu de Maizières Verbotspraxis: Feind der Verfassung
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Verweis auf linke Gewalt während der G20-Proteste in Hamburg die
Internetseite linksunten.indymedia verboten. Er vermengt Straftat und
Meinungsäußerung. Zwar darf er verfassungsfeindliche Vereine
verbieten. Doch in diesem Fall überschreitet er seine Kompetenz: Er
betreibt Diskurshygiene. Autoren befürworten auf der Plattform
regelmäßig Gewalt gegen Polizisten. Hässlich ist das - besonders
angesichts der Tatsache, dass einige Autonome nicht vor Taten
zurückschrecken, bei denen Menschen zu Tode kommen können. Doch
strafbar ist es nicht. Als Meinung schützt das Grundgesetz auch
Äußerungen, die gefährlich sind und auf die Umwälzung der politischen
Ordnung abzielen. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass das
Grundgesetz auf den freien Meinungsstreit vertraut. Heißt: Das
Gewaltargument wird geschützt, damit es widerlegt werden kann. Die
Begründung des Verbots erscheint angesichts dessen hanebüchen:
Polizisten seien als Schweine und Mörder tituliert worden. Das habe
Gewalttaten legitimiert. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht
erst letztes Jahr im »All-Cops-are-Bastards«-Urteil festgestellt,
dass Kollektivbeleidigungen dieser Art als Meinung geschützt sind.
Man fragt sich: Liest der Innenminister diese Urteile nicht? Für die
Demokratie ist die Trennung zwischen Meinung und Straftat
konstitutiv. Sie muss verteidigt werden. Gegen Autonome. Und gegen
Thomas de Maizière.
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Datum: 25.08.2017 - 16:55 Uhr
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