Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart bezeichnet Diesel-Fahrverbote ab dem 1. Januar 2018 als rechtlich umsetzbar und verhältnismäßig
ID: 1526835
Ministerpräsident Kretschmann auf, zum Wohle seiner Bürger in der am
stärksten von Dieselabgasgiften belasteten Stadt Deutschlands das
Urteil anzunehmen und zum 1. Januar 2018 Diesel-Fahrverbote
einzuführen - 102-seitige Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts
Stuttgart zum Sieg der DUH in Klage gegen das Land Baden-Württemberg
zur "Sauberen Luft in Stuttgart" liegt seit dem 4.9.2017 vor -
Gericht bewertet die Software-Nachrüstung schon deshalb als
ungeeignet, weil sie rechtlich unverbindlich ist
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem nun schriftlich
vorliegenden Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen
das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH
forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für
Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet spätestens zum 1. Januar
2018. Das Gericht stellte klar, dass die bislang vorgesehenen
Maßnahmen nicht ausreichen, um die rechtlichen Anforderungen zu
erfüllen und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2)
schnellstmöglich einzuhalten. Unter "schnellstmöglich" sei eben
nicht, wie vom Land vorgebracht, das Jahr 2020, sondern der 1.1.2018
zu verstehen. Ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter
Umweltzone, so das Gericht, seien unausweichlich, rechtlich zulässig
und stellten keinen Verstoß gegen den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit dar. Die britische NGO Client Earth, die die
Klage der DUH unterstützt, begrüßt die klare Urteilsbegründung.
Das Wirkungsgutachten der baden-württembergischen Umweltamtes LUBW
selbst hatte ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge als wirkungsvolle
Maßnahmen benannt, um den seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwert
für NO2 so bald wie möglich einzuhalten.
Kurz vor der Verhandlung im Juli 2017 hatte die
baden-württembergische Landesregierung auf Druck der Diesel-Konzerne
die bislang im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgesehenen partiellen
Fahrverbote gestrichen und sich auf die von der Bundesregierung und
den deutschen Autobauern angekündigten Software-Updates von Teilen
der Diesel-Pkw Flotte berufen. Dies hatte das Gericht inhaltlich wie
formal als ungeeignete Maßnahme bewertet.
"Ich fordere Ministerpräsident Kretschmann dazu auf, das Urteil
anzunehmen und zum Schutz der Menschen in Stuttgart zum 1. Januar
2018 ein umfassendes Diesel-Fahrverbot einzuführen. Nur so kann
"Saubere Luft für Stuttgart" und die Einhaltung der
Luftqualitätswerte bereits ab 2018 sichergestellt werden. Mit den
sinkenden Außentemperaturen beginnt jetzt wieder die Zeit, bei der
die modernen Diesel-Pkw ihre Abgasreinigung weitgehend deaktivieren
und mit der Ausrede 'den Motor schützen zu müssen' die Lungen von
Kindern, Asthmatikern, Alten und vorerkrankten Menschen belasten. Ich
hoffe sehr darauf, dass Winfried Kretschmann noch vor der
Bundestagswahl der Entscheidung des Gerichts uneingeschränkt folgt,
das in seinem Urteil von der Landesregierung die Einhaltung geltenden
Rechts fordert. Seit 2005 sträuben sich die zuständigen Behörden,
Gerichtsurteile zur Verbesserung der Luftqualität umzusetzen. Die
grüne Landesregierung hat sich da bislang von ihren Vorgängern noch
nicht entscheidend abheben können. Es ist ein Unding, dass wir sie
dazu zwingen müssen," sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt
sagt: "Die Stuttgarter Landesregierung muss jetzt entscheiden, was
ihr wichtiger ist: Die Gesundheit der Menschen oder die Interessen
von Daimler und Bosch. Das Urteil ist so klar, dass sie der
Gesundheit den Vorrang einräumen und das Urteil annehmen muss."
Ergänzend dazu sagt Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth: "The
Administrative Court of Stuttgart has clarified that local
authorities must act urgently to protect people's health from harmful
air pollution. Given what's at stake, there is no time to waste
waiting for car manufacturers to implement partial and ineffective
software updates to diesel vehicles. This judgment sends a strong
message across Europe: authorities at all levels must fulfil their
legal and moral responsibilities and tackle air pollution
immediately."
Das Urteil des VG Stuttgart folgt einer Reihe von Entscheidungen,
die die DUH in den letzten Jahren gewinnen konnte und die mit
zunehmender Deutlichkeit den Handlungsauftrag von Behörden
unterstreichen. Bislang liegt keine Reaktion der
baden-württembergischen Landesregierung dazu vor, ob man das Urteil
annehmen oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das
Verwaltungsgericht hat nicht nur die Berufung zum
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, sondern auch die Sprungrevision zum
Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die DUH hat dieser
Sprungrevision bereits zugestimmt.
Hintergrund:
Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene
Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an allen
verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An
den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im
Jahre 2016 mit 78 µg/m3 bzw. 82 µg/m3 rund doppelt so hoch wie
erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche
Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10.
Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die
Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und
Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der
Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf
Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015
vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die
DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu
verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan
so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart
erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über
ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3
und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als
achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach
Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die
wichtigste Einzelmaßnahme.
Links:
Zur Urteilsbegründung des VG Stuttgart: http://l.duh.de/p170906a
Zur Pressemitteilung vom 28.7.2017: Verwaltungsgericht Stuttgart:
Diesel-Fahrverbote in Stuttgart ab 1. Januar 2018 zulässig und
erforderlich: http://l.duh.de/p170728b
Hintergrundpapier "Klagen für saubere Luft":
http://l.duh.de/p170906a
Mehr über das Projekt "Right to Clean Air":
http://right-to-clean-air.eu/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
Ugo Taddei, Rechtsanwalt Client Earth
0032 2 808 4323, utaddei@clientearth.org
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
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Datum: 06.09.2017 - 09:11 Uhr
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