Neue Westfälische (Bielefeld): Befristete Arbeitsverträge
Skandal nicht zu erkennen
Hannes Koch, Berlin
ID: 1527258
Arbeitsverträge meist keine schöne Sache. Auch wenn Aufgabe,
Bezahlung und Arbeitszeit stimmen, gibt es einen Haken: die
Unsicherheit. Nach zwei Jahren kommt dann wieder mal der Punkt, an
dem man sich fragt: Geht es weiter oder muss ich mich komplett
umstellen, womöglich umziehen? Solche Hängepartien nerven und rauben
Lebenskraft. Die Befristung von Arbeitsverträgen liegt meist im
Interesse der Unternehmen. Sie können dadurch leichter Arbeitskosten
wegdrücken, wenn es zu betriebswirtschaftlichen Problemen kommt, und
die Belegschaft erneuern, falls andere Qualifikationen gebraucht
werden. Das kommt Berufseinsteigern entgegen, die ohne diesen
Drehtür-Effekt weniger Chancen hätten. Insgesamt sind die
Möglichkeiten der Befristung hierzulande aber schon recht
ausgeprägt. Laut Gesetz dürfen Arbeitsverträge bei Neueinstellung
ohne Grund bis zu zwei Jahre limitiert werden. In dieser Zeit können
die Betriebe sie drei Mal verlängern. Gibt es einen entsprechenden
Tarifvertrag, ist eine sogenannte sachgrundlose Befristung sogar bis
zu sechs Jahren zulässig. Zu ideologischen Debatten taugt die
Befristungsfrage aber nicht. Viele Hiobsbotschaften über die
Verbreitung prekärer, unsicherer Beschäftigungsverhältnisse sind im
Umlauf. Währenddessen ist der Anteil der befristeten Stellen an der
gesamten Beschäftigung jedoch nicht angestiegen. Seit zehn Jahren
liegt er mehr oder weniger unverändert bei knapp neun Prozent. Ein
gesellschaftlicher Skandal ist das nicht.
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Datum: 06.09.2017 - 20:55 Uhr
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