Martin Habersaat: Abenteuerliches Verfahren zur Schulgesetz-Änderung
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zur Änderung des Schulgesetzes erklärt der bildungspolitische
Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:
Als im Politikunterricht die Gewaltenteilung zwischen Legislative
und Exekutive behandelt wurde, hatten die KoalitionspolitikerInnen
anscheinend die Masern. Die Zeitplanung zur Änderung des
Schulgesetzes, mit der das Lieblingsprojekt der Koalition, die
Rückkehr aller Gymnasien zu G 9, umgesetzt werden soll, ist
schlichtweg abenteuerlich. Im Hausblatt des Ministeriums "Schule
Aktuell" wird mitgeteilt, dass das Ministerium den September über zu
diesem Thema Gespräche mit den Verbänden und Institutionen führt.
Statt aber deren Feedback abzuwarten, soll bereits an diesem
Freitag über die Koalitionsfraktionen, die in diese Gespräche nicht
eingebunden sein können, ein Antrag zur Änderung des Schulgesetzes
eingebracht werden, der in zwei Wochen in Erster Lesung in den
Ausschuss überwiesen werden soll.
Der Ausschuss hat dann unter Einschluss der Herbstferien wenige
Wochen Zeit zur Durchführung einer schriftlichen und anschließend
einer mündlichen Anhörung und soll bereits Ende November seine
Änderungen zu diesem Gesetzentwurf beschließen, der dann im Dezember
in Zweiter Lesung verabschiedet werden soll.
Also entweder haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag
zum Schulgesetz frei schwebend von den Diskussionen an den Schulen
zusammengeschustert, oder sie haben sich ihren Antrag von der
Landesregierung aufschreiben lassen, die auf diese Weise die formale
Verbändeanhörung umgeht.
Nach der Legislaturperiode des breiten gesellschaftlichen Dialoges
befinden wir uns jetzt offenbar in der der Vermeidung von Dialogen.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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Datum: 07.09.2017 - 17:29 Uhr
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