HANS IM GLÜCK erzielt weiteren Sieg vor Gericht / Landgericht München I bestätigt im Hauptsacheverfahren Plagiatsvorwurf gegen Peter Pane
ID: 1528052
2016 im vorläufigen Eilverfahren getroffene Entscheidung zum
Plagiatsvorwurf der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH gegenüber der
Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH im Hauptsacheverfahren bestätigt.
Die zuvor von Paniceus unter anderem in Binz, Hamburg und Lübeck
betriebenen HANS IM GLÜCK Burgergrills wurden nach dem Ausscheiden
des Franchisenehmers mit nur geringfügigen Veränderungen unter dem
Namen "Peter Pane" weiterbetrieben. Das Gestaltungs- und Raumkonzept
von Peter Pane blieb allerdings zu nah an dem der HANS IM GLÜCK
Burgergrills. Eine ausreichende Differenzierung war dadurch nicht
gegeben, bestätigten nun die Richter erneut. Da Paniceus das Urteil
im Eilverfahren nicht anerkannte, musste das Hauptsacheverfahren
eingeleitet werden, um eine rechtskräftige Entscheidung des Gerichts
zu erwirken.
HANS IM GLÜCK Geschäftsführer Johannes Bühler sieht die
Entscheidung des Landgerichts München I als gerechtfertigt. "Das
Urteil ist ein voller Erfolg für uns. Das Raumkonzept von Peter Pane
war in vielerlei Hinsicht zu nah am Konzept von HANS IM GLÜCK. Die
Entscheidung der Richter ist ein deutliches Signal für uns und
bestätigt ein weiteres Mal unsere Einzigartigkeit", sagte Bühler nach
der Urteilsverkündung. "Wir konzentrieren uns nun weiterhin mit
voller Kraft auf die Expansion von HANS IM GLÜCK und freuen uns auf
viele neue Standorte."
Zum Hintergrund: Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH hatte im Jahr
2015 gegenüber ihrem damaligen Franchisenehmer Paniceus Gastro
Systemzentrale GmbH auf Grund zahlreicher Alleingänge und
schwerwiegender Abweichungen von den Vorgaben des erfolgreichen
Franchisesystems die außerordentliche Kündigung des Franchisevertrags
ausgesprochen. Eine Einigung zur Übernahme der zwölf HANS IM GLÜCK
Burgergrills* des ehemaligen Franchisepartners konnte trotz großer
Anstrengungen seitens der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH nicht erzielt
werden. Nach kurzzeitiger Schließung dieser Burgergrills Anfang des
Jahres 2016 hat die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH diese unter
dem Namen "Peter Pane Burgergrill und Bar" wiedereröffnet. In ihrer
urheber- und wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung im
Eilverfahren gegen die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH konnte die
HANS IM GLÜCK Franchise GmbH eine starke Verwechslungsgefahr der
Peter Pane Filialen gegenüber den HANS IM GLÜCK Burgergrills
nachweisen.
* Berlin (3x), Binz, Bremen, Flensburg, Hamburg (2x), Lübeck,
Oldenburg, Osnabrück und Potsdam
Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ist ein national führendes
Unternehmen der Systemgastronomie mit Hauptsitz in München. Seit 2010
aktiv, ist das Franchisesystem mit aktuell 48 Burgergrills weiterhin
auf Wachstumskurs. Neben einem vielfältigen kreativen Angebot an
Burger- und Cocktailvariationen bieten die Burgergrills mit einer
einzigartigen Wohlfühl-Atmosphäre einen Moment des Glücks. HANS IM
GLÜCK steht für frische Zutaten, beste Qualität und ein ganz
besonderes gastronomisches Erlebnis.
Pressekontakt:
Pressestelle HANS IM GLÜCK / kiecom GmbH
Nicole Eismann
Telefon: +49 89 23 23 62 0
E-Mail: presse@hansimglueck-burgergrill.de
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Datum: 08.09.2017 - 12:48 Uhr
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